M
MSHausbau
Ok ich fahre erstmal nachhause. Hab nicht mit Antworten innerhalb von Minuten gerechnet.Moin,
ähm, die Preisbindung sollte sich im Allgemeinen auf den Baubeginn beziehen. Sprich, wenn der GU anfängt, hat er das Haus im Zeitraum X zu einem Preis von Y fertigzustellen. Wenn er den Bau verzögert, hat er Pönale zu zahlen und nicht noch Mehrkosten zu berechnen. Mit der Argumentation des GUs könnte er ja auch das Anbringen der Türklingel 10 Jahre verzögern und dann von dir den Hauspreis in 10 Jahren verlangen. (Ja, ist überspitzt, aber darauf läuft es hinaus)
Aber das Vertragskonstrukt muss ein sehr seltsames sein, ihr wart ja anscheinend schon beim Anwalt und selbst der rät euch 15-20 k€ zu bezahlen?!?
Vielleicht kannst du da noch etwas mehr Infos liefern, so passt das alles nicht zusammen.
Viele Grüße,
Andreas
Danke erstmal dafür!