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xMisterDx
Der Bauzeitenplan ist nichtig, wenn der Bauträger eine Nachforderung stellt, die kommentarlos nicht bezahlt wird.Vill gibts einige wie dich, dann wundert es mich nicht dass die Bauunternehmer genau so um die Ecke kommen!
Gibt ja bestimmt ein Bauzeitenplan. Wann der BU fertig sein? Welche Leistungen fehlen noch?
Einbehalte bereits vorgenommen?
Auf alles vorbereitet sein, aber natürlich erst das Gespräch suchen.
Warum meinst du rät der Anwalt zur Einigung? Damit verdient er kein Geld...
PS:
Im übrigen lässt sich im Moment mit den Stichworten Materialengpass und Handwerkermangel jedwede Verzögerung begründen. Der GU hat sein Geld bis zum derzeitigen Bauabschnitt, den stört es nicht, wenn er nicht weiterbauen muss.
Hast du das selbst mal durch oder gibst du hier kluge Ratschläge aus dem fertigen Haus?