GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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kati1337

kati1337

Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen,
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Davon würde ich mal so gar nicht ausgehen. Material zum Bauen kostet ein heiden Geld.
Mein GU sagte erst neulich zu mir, dass er nur deswegen noch pauschale Festpreise anbieten und diese auch halten kann, weil er die nötige Liquidität hat in Vorleistung zu gehen. Der hatte schon bevor unsere Bodenplatte gegossen war Ziegel hinten auf'm Pickup und fragte uns, ob wir uns bei der Farbe final entschieden haben und die okay sind, da er die schon bestellen will. Die Heizung lagerte da bereits.
Das ist aber alles andere als üblich. Er sagte bis zu den krassen Steigerungen hat er auch sein Material eher "on the fly" zugekauft, direkt vom Baustoffhandel an die Baustelle. Mittlerweile braucht er viel mehr Lagerfläche.
Sowohl die Lagerfläche als auch die Liquidität alles vorzuschießen haben nicht alle Unternehmen.

...
Also Ergebnis von dem Telefonat war nicht wirklich zufriedenstellend. ...
Ergebnis ist das er sich die Zahlen nächste Woche nochmal vornimmt und wir uns denke ich irgendwo bei 15-25k einigen werden.
Ich glaube auf eure Situation betrachtet könntest du damit sehr zufrieden sein. Du musst dir immer überlegen, was wären die Alternativen wenn ihr euch nicht gütlich einigt?
MMn ist das Kind hier schon mit Vertragsunterzeichnung in den Brunnen gefallen. Das sagst du ja auch selber. Nun seid ihr, wo ihr seid, und in der Situation ist eine Einigung auf den Betrag und ein gütliches Auseinandergehen vermutlich die günstigste Option, und auch die die euch am wenigsten Nerven kostet. Man soll auch nicht verachten was jahrelange Streitigkeiten / Rechtsstreit mit der Psyche und der Gesundheit machen. Das ist zwar ein Batzen Geld, aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Ich fass es nicht, 25k mehr ohne Offenlegung einfach so weil ja alle teuer geworden ist. Schön die Marge gerettet...
Kann man fassen oder nicht, aber der unterschriebene Vertrag (zumindest was wir davon gesehen haben) ist für den Bauherren unvorteilhaft formuliert. Und er wurde so angenommen. Papier ist geduldig, und rechtlich hast du kein besonders gutes Fundament um dich mit dem GU anzulegen.

Ist ein großer GÜ. Sorry hab anfangs GU und GÜ verwechselt
Mach dir nix draus, ich bin seit Jahren hier und kann's immer noch nicht auseinanderhalten.
 
X

xMisterDx

Interessant wäre natürlich auch mal gewesen, auf welchem Preisniveau ihr euch vor der Erhöhung bewegt habt?
Es ist nicht auszuschließen, dass der GU die Preise 2021 nicht so stark erhöht hat wie andere, dies nun aber 2022 nachholt.

Das kann auch strategische Gründe haben.

Weiß mans?
 
11ant

11ant

Er sagte bis zu den krassen Steigerungen hat er auch sein Material eher "on the fly" zugekauft, direkt vom Baustoffhandel an die Baustelle. Mittlerweile braucht er viel mehr Lagerfläche. Sowohl die Lagerfläche als auch die Liquidität alles vorzuschießen haben nicht alle Unternehmen.
Daß er so handelt und sich das leisten kann ohne sich als der Dumme zu fühlen, spricht schon in fast unglaublichem Maße für ihn als empfehlenswerten Unternehmer und entsprechend für Eure glückliche Wahl. Allerdings braucht auch eigene Liquidität Kapitaldienst (dann Rendite genannt). Das Geschäft der GU´ ist unbequemer geworden ...
und in der Situation ist eine Einigung auf den Betrag und ein gütliches Auseinandergehen vermutlich die günstigste Option,
... aber das ist unternehmerisches Risiko des Auftragnehmers, und geht den Auftraggeber rechtlich und moralisch nichts an. Gründe - auch eigennützige - für den Auftraggeber mag es dennoch geben, außer auf sein kaufmännisches auch auf sein christliches Herz zu hören. Allerdings: zahle ich als Kunde in einer solchen Situation einen freiwilligen Preisaufschlag, hat das zwei Dimensionen. Die eine ist eine Investition darin, meinen Gewährleistungsgegner handlungsfähig zu halten - das kann sich als Scheininvestition aka unglückliche Spekulation erweisen. Im Gewährleistungszeitraum insolvent gehen kann er dennoch, und dann bin ich als Kunde nett gesagt keiner von Denen mit den besten Befriedigungsaussichten. Dann bleibt mir nur die zweite Dimension, mich meines seligen Christenherzens zu erfreuen (und zu bekennen, daß dieser Goodwill kaufmännisch gesehen Luxus ist). Denn das Geld des Preisaufschlages ist futsch, und den Wert des fertiggestellten Werkes hat es zu keiner Zeit erhöht - weder für mich, noch als Sicherheit für die finanzierende Bank. Ich persönlich würde einen solchen privaten Rettungsschirm für meinen Auftraggeber ausschließlich dann aufspannen, wenn ich damit die Fertigstellung meines Hauses sichern und dessen kaufmännischen Wert für mich wirksam schützen würde. Genau das ist hier aber nur wegen der Nachlässigkeit des TE bei der Vertragsgestaltung ich sachma "pseudonotwendig". Der geneigte Mitleser möge daraus lernen, daß man geeignete Punkte des Zahlungsplanes (z.B. den Bautenstand "wetterdichter Rohbau") bzw. gewissermaßen nachträgliche Preisänderungen in der Vertragsgestaltung auch zu möglichen Auflösungszeitpunkten machen sollte. Hätte der TE das berücksichtigt, könnte er sich jetzt entspannt auf den Standpunkt á la WYSIWYG zurückziehen, den erreichten Bautenstand als "seins" zu betrachten, und die Vornahme der weiteren Fertigstellung nach freier Wahl vergeben, ohne Protest des GU befürchten zu müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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