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chand1986
Was ist denn das für eine Sauerei? O_OMund- zu- Mund-Propaganda
Was ist denn das für eine Sauerei? O_OMund- zu- Mund-Propaganda
Sagt man bei uns so - völlig jugendfrei. Andere Länder andere T... äh Sitten.Was ist denn das für eine Sauerei? O_O
Ich hätte ja noch Mund-zu-Ohr gelten lassen ;-)Sagt man bei uns so - völlig jugendfrei. Andere Länder andere T... äh Sitten.
Davon würde ich mal so gar nicht ausgehen. Material zum Bauen kostet ein heiden Geld.Also ganz allgemein, wenn ich ein Haus kaufe und in dem Vertrag steht ein Festpreis mit den dazugehörigen Leistungen die zu diesem Preis erbracht werden müssen,
dann gehe ich als Käufer doch davon aus, dass das Material für dieses Haus schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt und vorrätig ist.
Ich glaube auf eure Situation betrachtet könntest du damit sehr zufrieden sein. Du musst dir immer überlegen, was wären die Alternativen wenn ihr euch nicht gütlich einigt?...
Also Ergebnis von dem Telefonat war nicht wirklich zufriedenstellend. ...
Ergebnis ist das er sich die Zahlen nächste Woche nochmal vornimmt und wir uns denke ich irgendwo bei 15-25k einigen werden.
Kann man fassen oder nicht, aber der unterschriebene Vertrag (zumindest was wir davon gesehen haben) ist für den Bauherren unvorteilhaft formuliert. Und er wurde so angenommen. Papier ist geduldig, und rechtlich hast du kein besonders gutes Fundament um dich mit dem GU anzulegen.Ich fass es nicht, 25k mehr ohne Offenlegung einfach so weil ja alle teuer geworden ist. Schön die Marge gerettet...
Mach dir nix draus, ich bin seit Jahren hier und kann's immer noch nicht auseinanderhalten.Ist ein großer GÜ. Sorry hab anfangs GU und GÜ verwechselt
Daß er so handelt und sich das leisten kann ohne sich als der Dumme zu fühlen, spricht schon in fast unglaublichem Maße für ihn als empfehlenswerten Unternehmer und entsprechend für Eure glückliche Wahl. Allerdings braucht auch eigene Liquidität Kapitaldienst (dann Rendite genannt). Das Geschäft der GU´ ist unbequemer geworden ...Er sagte bis zu den krassen Steigerungen hat er auch sein Material eher "on the fly" zugekauft, direkt vom Baustoffhandel an die Baustelle. Mittlerweile braucht er viel mehr Lagerfläche. Sowohl die Lagerfläche als auch die Liquidität alles vorzuschießen haben nicht alle Unternehmen.
... aber das ist unternehmerisches Risiko des Auftragnehmers, und geht den Auftraggeber rechtlich und moralisch nichts an. Gründe - auch eigennützige - für den Auftraggeber mag es dennoch geben, außer auf sein kaufmännisches auch auf sein christliches Herz zu hören. Allerdings: zahle ich als Kunde in einer solchen Situation einen freiwilligen Preisaufschlag, hat das zwei Dimensionen. Die eine ist eine Investition darin, meinen Gewährleistungsgegner handlungsfähig zu halten - das kann sich als Scheininvestition aka unglückliche Spekulation erweisen. Im Gewährleistungszeitraum insolvent gehen kann er dennoch, und dann bin ich als Kunde nett gesagt keiner von Denen mit den besten Befriedigungsaussichten. Dann bleibt mir nur die zweite Dimension, mich meines seligen Christenherzens zu erfreuen (und zu bekennen, daß dieser Goodwill kaufmännisch gesehen Luxus ist). Denn das Geld des Preisaufschlages ist futsch, und den Wert des fertiggestellten Werkes hat es zu keiner Zeit erhöht - weder für mich, noch als Sicherheit für die finanzierende Bank. Ich persönlich würde einen solchen privaten Rettungsschirm für meinen Auftraggeber ausschließlich dann aufspannen, wenn ich damit die Fertigstellung meines Hauses sichern und dessen kaufmännischen Wert für mich wirksam schützen würde. Genau das ist hier aber nur wegen der Nachlässigkeit des TE bei der Vertragsgestaltung ich sachma "pseudonotwendig". Der geneigte Mitleser möge daraus lernen, daß man geeignete Punkte des Zahlungsplanes (z.B. den Bautenstand "wetterdichter Rohbau") bzw. gewissermaßen nachträgliche Preisänderungen in der Vertragsgestaltung auch zu möglichen Auflösungszeitpunkten machen sollte. Hätte der TE das berücksichtigt, könnte er sich jetzt entspannt auf den Standpunkt á la WYSIWYG zurückziehen, den erreichten Bautenstand als "seins" zu betrachten, und die Vornahme der weiteren Fertigstellung nach freier Wahl vergeben, ohne Protest des GU befürchten zu müssen.und in der Situation ist eine Einigung auf den Betrag und ein gütliches Auseinandergehen vermutlich die günstigste Option,