Climbee
Gut, du beauftragst den Makler, daß er dir eine Wohnung sucht. Er bietet dir eine Whg an, die er im Auftrag verkauft/vermietet.
Zwei Aufträge. Darf dann der Makler doppelt kassieren? Bei einem Vorgang?
Von daher finde ich die Zuordnung, daß nur eine Seite bei Zustandekommen eines Geschäftes zahlt, nicht ganz dumm. Nachdem sich hier schon einige über die horrenden Verdienste von Maklern aufgeregt haben, wie schaut's denn dann aus, wenn der Makler doppelte Courtage kriegen soll?
Zwei Aufträge. Darf dann der Makler doppelt kassieren? Bei einem Vorgang?
Von daher finde ich die Zuordnung, daß nur eine Seite bei Zustandekommen eines Geschäftes zahlt, nicht ganz dumm. Nachdem sich hier schon einige über die horrenden Verdienste von Maklern aufgeregt haben, wie schaut's denn dann aus, wenn der Makler doppelte Courtage kriegen soll?