Makler für Eigentümer - Nutzen / Vorteile?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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P

Peanuts74

Ja es gibt mehrere Portale, aber die meisten Objekte sind auch mehrfach inseriert.
Klar kann schon sein, dass es Leute gibt, die keine Lust zum suchen haben aus welchen Gründen auch immer. Demgegenüber stehen aufgrund der Marktlage aber immer noch sehr viele potenzielle Käufer, die genauso lange auf der Suche sind oder länger und deshalb auch sofort bereit sind einen höheren Kaufpreis zu zahlen.

Du kannst es breit reden wie du willst, es bleibt einfach eine Unverschämtheit, dass der Käufer auch nur einen Cent Provision bezahlen soll. Wo ist denn der Unterschied für einen Käufer, ob der Makler ihn durch das Haus führt, oder der Eigentümer?
Deshalb der Allgemeinauftrag. Wenn der Käufer in der Lage ist, das private Inserat des Besitzers zu finden, dann soll er das Haus gerne privat kaufen.
Wenn er jedoch auf der erstbesten Seite eines der vielen Inserate des Maklers (die alle sehr viel Geld kosten) findet, dann hat ihm der Makler zum Haus verholfen, das er sonst evtl. nicht gefunden hätte.
Der Makler nimmt also vorab Kosten in Kauf, obwohl er nicht weiß, ob er sie zurück bekommt und lässt sich das natürlich bezahlen.
Oder soll der Makler am besten 20 Inserate schalten, damit jeder sein Traumhaus findet und dann nur den Kontakt herstellen, dabei selbst aber leer ausgehen?
Und noch mal, es gibt auch genügend Leute, die einfach einen Makler mit der Suche beauftragen.
 
A

arnonyme

Wenn er jedoch auf der erstbesten Seite eines der vielen Inserate des Maklers (die alle sehr viel Geld kosten) findet, dann hat ihm der Makler zum Haus verholfen, das er sonst evtl. nicht gefunden hätte.
Der Makler nimmt also vorab Kosten in Kauf, obwohl er nicht weiß, ob er sie zurück bekommt und lässt sich das natürlich bezahlen.
Oder soll der Makler am besten 20 Inserate schalten, damit jeder sein Traumhaus findet und dann nur den Kontakt herstellen, dabei selbst aber leer ausgehen?
Und noch mal, es gibt auch genügend Leute, die einfach einen Makler mit der Suche beauftragen.
Was wäre denn wenn der Verkäufer die Provision komplett bezahlen müsste und man dieses nicht dadurch übergeht, indem man den Käufer einen Suchauftrag unterzeichnen lässt?


So würde der Makler auf jeden Fall zu seiner Provision kommen.
Oder übersehe ich da irgendwas? Vielleicht die Tatsache, dass viele Eigentümer es sich lieber 2 mal überlegen würden, ob sie so viel Geld an einen Makler abdrücken wollen.
 
R

ruppsn

Naja, das tut der Makler ja nur indirekt.
Am Ende zahlt der Käufer (versäumter Gewinn).
Du meintest "am Ende zahlt der Verkäufer", weil ihm ein angeblich ein Gewinn entginge, oder?

Auch wenn Du das immer wieder so darstellst, wird es dadurch aber doch nicht richtig. Ob der Verkäufer ohne Makler den gleichen Preis erzielen würde, gehört ins Reich der Spekulationen und ist daher irrelevant. Hätte, hätte, Fahrradkette. Entscheidend ist doch was tatsächlich ist - also die Frage an Dich: Ein Angebot steht wo auch immer für ein Einfamilienhaus in Höhe von 400k EUR. Der Hinweis, bei Unterschrift wird eine Maklergebühr in Höhe von 3,5% zzgl. MwSt. fällig. Wer zahlt hier die Maklergebühr? Oder anders ausgedrückt: auf welchem Konto fehlt nach der Transaktion neben den 400k EUR die Höhe der Maklergebühr? Beim Käufer oder beim Verkäufer?

Fakt ist doch nun mal, dass der Käufer die Gebühr zahlt, der Verkäufer jedoch Leistung vom Makler in Anspruch nimmt. Und das passt einfach nicht zusammen. Ich kann nicht in ein Restaurant gehen, mir den Hummer bestellen und die Rechnung vom Nebentisch begleichen lassen...

Nicht an Dich gerichtet:
Es hilft im übrigen auch nicht, den Fall ranzuziehen, dass im Falle eines Suchauftrags Maklerleistung vom Käufer in Anspruch genommen wird. Das ist sicher richtig und wird auch zurecht dem Käufer in Rechnung gestellt. Nur geht es darum doch gar nicht. Was sollen also diese Nebelkerzen? Gehen die Argumente aus?
 
F

Farilo

also die Frage an Dich:
Ein Angebot steht wo auch immer für ein Einfamilienhaus in Höhe von 400k EUR. Der Hinweis, bei Unterschrift wird eine Maklergebühr in Höhe von 3,5% zzgl. MwSt. fällig. Wer zahlt hier die Maklergebühr? Oder anders ausgedrückt: auf welchem Konto fehlt nach der Transaktion neben den 400k EUR die Höhe der Maklergebühr? Beim Käufer oder beim Verkäufer?
Hallo Ruppsn,
ich antworte gerne auf deine Frage.
Und das auch sehr direkt ohne herumzudruchseln.

Das Geld für die Maklergebühr wird beiden Parteien fehlen.
Erklärung: Zum einen hat der Verkäufer versäumt diese einzunehmen (es fehlt also etwas), zum anderen hat der Käufer diese gezahlt (es fehlt also etwas).

Jetzt bitte ich auch höflichst darum, dass Du mir eine Frage beantwortest.

Frage:

Ein Angebot steht wo auch immer für ein Einfamilienhaus in Höhe von 414k EUR. Der Hinweis, bei Unterschrift wird keine Maklergebühr in Höhe von 3,5% zzgl. MwSt. fällig. Wer zahlt hier die Maklergebühr nicht? Oder anders ausgedrückt: auf welchem Konto stehen nachher die 14k nach der Transaktion neben den 400K? Beim Verkäufer oder beim Makler?


Und um es nochmals klarzustellen; Makler haben eine absolute Berechtigung! Ganz klar!
(Wann habe ich schon mehrfach weiter hinten beschrieben.)
Bestimmt aber nicht in der heutigen Zeit für "normale" Objekte in vernünftiger Lage.
 
R

ruppsn

Hi Farilo,
Jetzt bitte ich auch höflichst darum, dass Du mir eine Frage beantwortest.
Klar, mache ich

Frage:

Ein Angebot steht wo auch immer für ein Einfamilienhaus in Höhe von 414k EUR. Der Hinweis, bei Unterschrift wird keine Maklergebühr in Höhe von 3,5% zzgl. MwSt. fällig. Wer zahlt hier die Maklergebühr nicht? Oder anders ausgedrückt: auf welchem Konto stehen nachher die 14k nach der Transaktion neben den 400K? Beim Verkäufer oder beim Makler?
Ist das ein reales Szenario?

Gut, spielen wir das Spielchen: Am Ende der Transaktion stehen 414k EUR beim Verkäufer auf dem Konto, keine Frage.

Die Aufteilung in 400k und 14k ist aber in dem Fall total willkürlich! Warum fragst Du nicht "Oder anders ausgedrückt: auf welchem Konto stehen nachher die 64k nach der Transaktion neben den 350K?" Oder: "auf welchem Konto stehen nachher die 4k nach der Transaktion neben den 410K?"

Meines Erachtens mischt Du zwei Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben.

Und um es nochmals klarzustellen; Makler haben eine absolute Berechtigung! Ganz klar!
(Wann habe ich schon mehrfach weiter hinten beschrieben.)
Bestimmt aber nicht in der heutigen Zeit für "normale" Objekte in vernünftiger Lage.
Und hier stimmen wir zu 100% überein
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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