Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Hausbau0815

Hausbau0815

Leider ist es so , dass man sich eigentlich selber kümmern muss bei so einem Gerichtsverfahren …. Alles was der Anwalt vorschlägt googeln , da musst halb selber Anwalt werden ….

Der Außenstehende denkt : macht doch alles der Anwalt . Nix macht der . Dermacht das was du ihm sagst nicht mehr und nicht weniger .
Dafür haben nur wenige Betroffene den Nerv . Verständlicherweise .
Das kommt sicher auf den Anwalt an. Einer so, einer so. Wie überall gibt es gute und schlechte. Und die guten kosten halt mehr bzw. nehmen so was wie unser eins, gar nicht an. Und dann landet man automatisch bei einem schlechten. Was mich so ankotzt, ist unser "Rechtssystem". Der Spruch den Anwälte im 1. Semester lernen ist: "Geld muss man haben, um zu seinem Recht zu kommen." Und das finde ich so beschissen. Von was soll denn der geplagte Häuslebauer diese horrenden Kosten (Rechtsanwalt, selbst beauftragte Gutachter, Gerichtskostenvorschuss, Vorschuss für das vom Gericht angeordnete Gutachten usw.) aufbringen?
Bsp. aus meiner eigenen Erfahrung. Ich habe ja nicht nur diese "Baustelle", bin aber der festen Ansicht, gegen die Veräppelung, die immer wieder versucht wird, vorzugehen. Wir haben einen 20 Jahre alten Mercedes Vito mit Westfalia -Ausstattung (zum Bett umbaubare Rücksitze mit Tisch), ein absolut geiles Teil, an dem wir sehr hängen. Er hat 7 Sitze, könnte aber lt. Zulassung auf 9 aufgerüstet werden. Inzwischen sind das Liebhaberfahrzeuge, die es kaum auf dem Markt gibt, es sei denn als Rostlaube. Im Oktober 20 fuhr uns ein Linksabbieger rein. Wir absolut keine Schuld (wie immer:)). Der Unfallgegner hatte keine Papiere dabei, also Polizei gerufen. Unfallprotokoll, Alkoholtest bei beiden Fahrern.
Es war Freitag, später Nachmittag und ich hatte die Nase voll und wollte nur noch nach Hause. Kaum angekommen, klingelte das Telefon. Die gegnerische Versicherung. Man wolle uns doch ganz schnell und unkompliziert helfen und würde uns gerne am Montagfrüh gleich einen Gutachter schicken. Bei dem Unfall hatte es so laut im Fahrzeug geknallt, dass ich annahm , dass hinten alles kaputt sei. Unser Schaden sah aber gar nicht so schlimm aus, der Unfallgegner war vorne total Matsch. Aber der hatte sich mit seinem Vorderrad in unserem Hinterrad verhangen. Bloß gut, dass wir viel höher waren. Ich bin also davon ausgegangen, dass dieser Knall mit unserer Hinterachse zu tun hatte und war nahm (dummerweise) das Angebot der Versicherung an, weil ich das Fahrzeug für nicht fahrtüchtig einschätzte. Der gute Mann kam dann auch und ein paar Tage später sein Gutachten. Das Fahrzeug wäre ein Transporter, mit 5 Sitzplätzen, nachträglich eingebauten und dazu noch gerissenen Glasdach mit Wasserschaden und in einem unterdurchschnittlichen Zustand. Wiederbeschaffungswert. 3.400 € , Restwert: 400 € !!!!!, Reparaturkosten: 11.000 € = wirtschaftlicher Totalschaden. Ich habe ein Gegengutachten (400 €) machen lassen. Fahrzeugwert: 7.000 € Ich habe der gegnerischen Versicherung an Hand von Fotos und den Fahrzeugpapieren mehrfach geschrieben, dass die 5 Sitze nicht stimmen und die einzige 5 in meinen Papieren der Zusatz zur Farbe des Fahrzeuges ist. Das hat keinen interessiert. Vor 2 Wochen war die Güteverhandlung, die natürlich scheiterte, weil man sagen konnte, was man wollte, es wurde nicht akzeptiert. Dabei stand das Fahrzeug auf der Straße, direkt vor dem Gericht und ich schlug vor, es sich anzusehen. Aber nein. Es wurde ein gerichtliches Gutachten angeordnet, für das ich nun 3.000 € Vorschuss zahlen darf. Toller Rechtsstaat! Sorry, für diesen Abstecher.
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G

Gerddieter

Leider ist es so , dass man sich eigentlich selber kümmern muss bei so einem Gerichtsverfahren …. Alles was der Anwalt vorschlägt googeln , da musst halb selber Anwalt werden ….

Der Außenstehende denkt : macht doch alles der Anwalt . Nix macht der . Dermacht das was du ihm sagst nicht mehr und nicht weniger .
Dafür haben nur wenige Betroffene den Nerv . Verständlicherweise .
Hahaha - ist ja so wie bei den Architekten...
 
Tassimat

Tassimat

Lt. Anwalt Nr. 2 ergeben sich unsere Ansprüche erst aus diesem sauteuren Gutachten. Insofern, dass damit festgestellt wird, welchen Wert hat die Arbeit des GU2 überhaupt. Welche Rückforderungen haben wir aus bezahlten, aber nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen und was kostet die Mängelbeseitigung.
Hier hätte ich im Vorfeld eine Überschlagsrechnung oder eine grobe Schätzung erwartet. Sonst weiß man ja nicht, ob sich das alles lohnt.
Außerdem müsste auseinander genommen werden, was sind Ausführungsfehler und was sind Bauüberwachungsfehler, da ja auch der Herr Baubetreuer hier gänzlich versagt hat (ich weiß, immer sind die anderen dran schuld, nur ich nicht).
Da stimme ich voll zu, das muss sauber getrennt werden. Auch nicht vergessen und aufdröseln, was du teilweise an den Leuten vorbei beauftragt hast. Das war gefühlt etwas undurchsichtig, wenn mich meine Erinnerung nicht trübt (Sanitär beispielsweise, oder der Estrich?). Aber was ich mich frage ist, was hat der Bauüberwacher denn falsch gemacht? Irgendwo las ich, der sei nicht mehr gekommen, da schwer krank. Oder verwechsel ich was? Hat er Mängel nicht erkannt, oder sogar Mängel als korrekte Ausführung deklariert?? Habe beim schnellen durchstöbern nichts mehr gefunden.

Das Mandat mit Anwalt1 ist noch ungekündigt. Das wird demnächst durch Anwalt2 erfolgen. Den genannten Vorwurf kennt er noch gar nicht.
Er hatte den Auftrag, sich um den Schadenersatz zu kümmern, mit dem Ziel des schnellen Weiterbaus möglichst mit diesem Geld, sofern eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Außer der Kündigung hat er nichts gemacht und die auch noch falsch.
Ich versuche das Geschehen ja immer nachzuvollziehen, und habe in den ersten Posts dieses Threads gestöbert. Zu den Anwalt habe ich nicht viel gefunden, aber bis zur Kündigung (die meiner Auffassung nach korrekt ausgeführt sein könnte) klingt es so, dass er auf Mängelbeseitigung und Vertragsfortführung bestanden wurde:

Mein Bauberater empfahl mir einen Anwalt, der dann im März die Klage auf Weiterbau einreichte.
GU2 [..] Mein Anwalt bereitet hier gerade die Klage vor, wegen Schlecht- bzw. Nichtleistung.


Im Oktober 20 fuhr uns ein Linksabbieger volle Kanne rein. Wir absolut keine Schuld (wie immer:)). Der Unfallgegner hatte keine Papiere dabei, also Polizei gerufen. Unfallprotokoll, Alkoholtest bei beiden Fahrern.
Du bist echt vom Pech verfolgt. :(
Bei unverschuldeten Unfällen immer direkt den spezialisierten Anwalt beauftragen. Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Keine Ahnung, ob das immer noch im Nachhinein möglich wäre, aber von solchen Anwälten habe ich bisher nur gutes von Arbeitskollegen gehört. Mehr weiß ich da aber nicht zu berichten. Sollten wir vielleicht auch nicht weiter vertiefen, denn hier geht es um das Haus. In Auto-Foren wird man mehr zum Wert des Autos sagen können.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Du bist echt vom Pech verfolgt. :(
Bei unverschuldeten Unfällen immer direkt den spezialisierten Anwalt beauftragen. Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Keine Ahnung, ob das immer noch im Nachhinein möglich wäre, aber von solchen Anwälten habe ich bisher nur gutes von Arbeitskollegen gehört. Mehr weiß ich da aber nicht zu berichten. Sollten wir vielleicht auch nicht weiter vertiefen, denn hier geht es um das Haus. In Auto-Foren wird man mehr zum Wert des Autos sagen können.
Mir gings hier nicht um den Wert des Autos, sondern mal aufzuzeigen, was es kostet sein Recht zu bekommen, auch wenn man wirklich absolut und nachweislich unschuldig an der Sache ist. Der einzige Fehler: zur falschen Zeit am falschen Ort.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

@Tassimat: Wo hast du das noch her? Stammt meiner Meinung nach aus dem gelöschten Thread. Hier gings doch nur ums Fleischerhaus oder irre ich mich?
Hausbau0815 schrieb:
Mein Bauberater empfahl mir einen Anwalt, der dann im März die Klage auf Weiterbau einreichte.

Das betraf auf alle Fälle GU1. Mit dem wir ja im September 2019 den Vergleich geschlossen hatten und der dann trotz Vergleich und Verpflichtung zum Weiterbau seine Bude verkauft hat und zwar an eine Briefkastenfirma. Mir blieb ein Wisch, der wohl 130.000 € wert sein soll. Gegen den habe ich ja Strafanzeige gestellt und hatte vor einiger Zeit Einblick in seine Ermittlungsakte. Also den haben sie am A..... Allerdings bin ich eine von vielen Geschädigten. Da wird wohl nichts mehr zu holen sein. Kümmere ich mich aber später drum. Jedenfalls sind die beiden neuen Geschäftsführer seit Jahren polizeilich gesuchte Personen. Auch da frage ich mich, warum muss ein Notar sowas nicht prüfen, bevor er seinen Emil unter die Verkaufspapiere setzt. Ach ja, ich vergaß, wir leben ja in einem Rechtsstaat. Fragt sich nur, Recht für wen? Da bekommt doch der Satz "Geld muss man haben, um zu seinem Recht zu kommen." gleich eine ganz andere Bedeutung.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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