Es ist doch ganz einfach. Auf bekannte Mängel muss man einen Käufer hinweisen, auf Mängel, die es mal gab und die behoben wurden, nicht, denn das sind keine Mängel.
Und niemand glaubt doch ernsthaft, dass wir den Estrichleger oder Fliesenleger da dran lassen, bevor die Ursache für die...