Einfamilienhaus mit ebenerdiger Einliegerwohnung auf Hang

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Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

hier mal noch eine Ueberarbeitung:

Grundstueck48.JPG


orange Attika
blau Terrasse OG
gelb Carport / Ostterrasse mit Zugang Nord Garten

Westliches Haus Flachdach Bungalow mit Ueberhang im Sueden
Oestliches Satteldach 45 Grad Haus EG + OG + Teil DG
rosa Stellplatz
 
V

Ventreri

Guten Morgen und Danke schön @hanghaus2000. Ich hatte gestern noch mit dem LRA gesprochen. Da musste ich an @11ant Aussage "Du hast ein apothekenpflichtiges Grundstück" denken. Nichts daran ist einfach, wie so oft mit schönen Dingen :D das LRA ist aber echt kooperativ und geben uns gute Ratschläge. SeinTipp ist auch, dass ich kompakter bauen soll, damit sie mir die notwendigen Befreiungen geben. Wir tendieren eher zur kompakteren Variante, also 3 Geschosse. Das führt zu 2 Themen:

1. Wenn ich das UG direkt unters EG packe, ists net erlaubt, da ich die maximale Wandhöhe überschreite.
2. Wenn ich das UG jedoch vorziehe, ists eigentlich auch net erlaubt, weil ich die maximale Breite überschreite :D Eigentlich! Unter gewissen Voraussetzungen würden sie mir das befreien (siehe unten). Eine weitere Befreiung benötige ich vom Forstamt, da der Waldabstand im Osten net gewahrt werden kann.

Antwort LRA

"bei der Wandhöhenüberschreitung macht es für uns keinen Unterschied, ob sich im UG die Garage als Gebäudeteil oder eine Einliegerwohnung befindet. Eine Befreiung von ca. 1.00 m wäre aus unserer Sicht vorstellbar,
wenn es Kompensationsmaßnahmen (Dachbegrünung, UG farblich und baulich abgesetzt) gibt, die die Wirkung der Wandhöhe reduzieren.
Zudem gilt: Die Wandhöhe darf auf 1/3 der Gebäudelänge um max. 1,00 m überschritten werden. Da der Bebauungsplan den Planungswille der Gemeinde darstellt, ist auf alle Fälle das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Zur Überschreitung der Gebäudebreite können wir nur eine Aussage treffen, wenn das Maß der Überschreitung präzisiert wird und klar ist auf welcher Länge die max. Breite überschritten wird.

Vom Waldabstand kann befreit werden, wenn ein atypischer Fall vorliegt. Da ein mattwüchsiger Standort unterstellt wird, liegt auch ein atypischer Fall vor. Welcher Mindestabstand schlussendlich zum Wald eingehalten werden muss, müssen Sie mit der Forstbehörde klären."


Das LRA bat mich im Vorfeld zu visualisieren, wie wirs uns vorstellen, Skizze hab ich in der Mittagspause auf die schnelle gemacht

Heute gehts um 14 Uhr zum Planer, mal sehen, wie er das sieht.

Eine Frage zum Material an die Runde: wir wollen dicke, ungedämmte (Außen)Wände aus Blähton, wenn möglich ohne Lüftungsanlage (notfalls halt mit). Wie siehts dann aber mit den Innenwänden aus bez. Hellhörigkeit, Feuchtigkeit, Bohren, Nagel in die Wand schlagen, etc. Eure Meinungen dazu würden uns sehr helfen. Lechner Massivhaus würde das ganze Haus stellen, Kastell nur den Rohbau, andere Anbieter haben wir für unsere Region noch nicht gefunden.

Wenn wir noch Rückinfo von den angefragten Anbietern bekommen, können wir alternativ Poroton Ziegel nehmen, da bin ich aber ein wenig skeptisch, da ich zu wenig über die weiß.
Querschnitt.JPG
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Du hast ein Baufenster. Darfst aber wegen Wald da nicht bauen?

Warum ist die Hoehe ein Problem? Nur Dein geplantes Haus ist das Problem. Mit einem Satteldach geht das immer. Sogar mit einem 1.5 m Kniestock. Das Dach sollte dann aber ausgebaut werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
hanghaus2000

hanghaus2000

Steht zum bebauen in Waldnaehe etwas im Bebauungsplan? Ich habe das Gefuehl das LRA will Dir nur irgend geht eine Befreiung einreden.

Ich wuerde so bauen, dass keine Befreiung notwendig ist. Z.B. meinen letzten Vorschlag. Dachneigung muesste noch angepasst werden auf die 36 Grad.
 
Nida35a

Nida35a

Eine Frage zum Material an die Runde: wir wollen dicke, ungedämmte (Außen)Wände aus Blähton, wenn möglich ohne Lüftungsanlage (notfalls halt mit).
Wir haben mit Blähton Plansteinen 42cm (gefüllt) gebaut,
innen war alternativ Blähton 17cm oder KS 12cm, wir haben die KS genommen.
Bungalow 125m2, ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung, viel Fenster und Türen auf, 1/2 Jahr Leben auf Terrasse und im Garten.
Das Haus ist nicht hellhörig
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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