Einheimischenmodell - ist das noch rechtens?

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JackyBauer

Guten Tag zusammen,

wir stehen auf der Interessentenliste einer kleinen grenznahen Gemeinde in Deutschland. Diese hat in der Vergangenheit nach dem Einheimischenmodell Grundstücke für 105 €/qm an Einheimische verkauft und für 120 €/qm an Auswärtige. Das das nicht mehr rechtens ist haben die inzwischen auch eingesehen.

Nun erhielt ich einen Hinweis, dass wir auf Platz 100 von ca. 25 Grundstücken liegen, obschon wir seit 2 Jahren auf der Liste stehen.

Erklärung:
Die Gemeinde setzt ein Punktesystem ein, bei der Wohnhaft in der Gemeinde zu einer Verbesserung führt. Zudem gibt es Punkte wenn man am Ort arbeitet. Dadurch sind die meisten Bewerber an uns vorbeigerutscht, trotz Kind. Was uns negativ ausgelegt wird - das ist aber unserer eigenen Dummheit zuzuschreiben - das wir mal Eigentum im Ausland hatten, dadurch sind wir nicht "Ersteigentümer", was eigentlich nur auf meine Partnerin zutrifft. Das hätten wir vielleicht nicht erwähnen sollen, nun ja der ehrliche ist in dem Fall der Dumme!

Laut meines Wissensstandes sind Ortsbezug und Arbeitsplatz am Ort keine sozialen Kriterien. Es wird eben nicht das Gehalt berücksichtigt, sondern ein Bezug der meiner Meinung nach gegen die EU-Freizügigkeit spricht.

Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber ich weiß nicht wie ich mich dagegen wehren kann. Wenn wir zum Zug kämen, dann wären die Sahnestücke auf die wir hingespart haben vermutlich schon weg, wenn überhaupt noch ein Grundstück vorhanden ist. Welcher Schaden ist uns dann entstanden, den ich gelten machen könnte?

Es ist schlichtweg unfair. Wir möchten genau in diese Gemeinde, weil unser Kind zweisprachig aufwachsen soll und diese Grenzgemeinde beide Sprachen an der Grundschule unterrichtet. Wir stammen also aus dem Grenzgebiet, werden jetzt aber benachteiligt weil wir noch nie in dem Ort gewohnt haben, noch dort arbeiten. Das ist doch zum verrückt werden...

Bin für eure Einschätzung und Tipps dankbar!
 
J

jansens

wir stammen also aus dem Grenzgebiet, werden jetzt aber benachteiligt weil wir noch nie in dem Ort gewohnt haben, noch dort arbeiten. Das ist doch zum verrückt werden...
Nun ja, was gerecht ist, liegt manchmal im Auge des Betrachters.
Stell dir vor, du würdest in deinem Heimatort, in dem du auch seit 15 Jahren in einem lokalen Betrieb arbeitest kein Grundstück erhalten, nur weil ein „Zugezogener“ mit der Familienplanung schon weiter ist.

Ansonsten kannst du natürlich Klagen. Das wird für aber faktisch nichts nützen, Weilers wohl über Jahre bis zum EUGH gehen muss und dazu viele RV klagen gegen den Staat nicht decken.
 
J

JackyBauer

Dieses Denken ist mir einfach zuwider, Einheimischer gegen Zugezogener! Wir leben in einer globalisierten Welt. Studieren im Ausland, leben im Ausland, nutzen Techniken aus Amerika . Warum sollte ich an meinem Heimatort bevorzugt werden? Wenn schon fair, dann eine Lotterie oder First in, First out. Wir reden hier vom Staat, nicht von einem privaten Investor. Der Staat hat sich innerhalb der EU an Gesetze zu halten und die von mir genannten Kriterien sind kein sozialer Faktor. Wir haben Familie 5 km hinter der Grenze, das wäre der gleiche soziale Faktor wie der Umstand, das man sein Leben lang dort gelebt hat. Wären diese Informationen vor Jahren schon verfügbar gewesen hätten wir ja auch dort hinziehen können um wenigstens den Wohnort-Faktor zu erhalten. Beim Arbeitgeber sieht es schon anders aus, denn außer kleinem Einzelhandel und ein paar Familienbetriebe gibt es dort nichts für den Akademiker.
 
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niri09

Ich verstehe die Unzufriedenheit. Aber irgendwelche Kriterien müssen sie festlegen und das die Einheimischen " etwas" bevorzugt werden, ist ganz normal, habe ich schon zig mal gehört und auch erlebt. Ich wette mit dir das nicht alle Einheimischen , die auf der Warteliste stehen, auch ein Grundstück bekommen haben, da kann dann jeder klagen.
Ist ja nicht so das genug Grundstücke vorhanden sind und ihr trotzdem keins bekommt weil ihr nicht aus der Gemeinde kommt.

Edit: Außerdem ist der Punkt " Einheimische" einer der mehreren Punkte bei der Vergabe, richtig?
 
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Zaba12

Ich meine was willst du jetzt hören, verbockt hast du es doch selbst. Die Spielregeln für das Einheimischenmodell sind doch transparent vorzufinden, sodass du ableiten konntest was sich positiv wie auch negativ auswirkt. Nur weil du dich jetzt benachteiligt fühlst, heißt es noch lange nicht, dass das Modell nicht fair ist. Es ist in dem Sinne fair, dass du als Auswärtiger auch die Möglichkeit hast an Grundstücke der Gemeinde günstig ran zu kommen. Du kannst es ja auch auf dem Privatmarkt versuchen :-p

Was glaubst du denn was du bei einer Klage bzw. einem Prozess in dem Ausmaß bewirken kannst?
Die Auswirkung bei einer Entscheidung wäre, dass das Einheimischenmodell ggf. deutschlandweit gestärkt bzw. gekippt wird.
So was wir sich deine Rechtsschutzversicherung sicherlich nicht aufhalsen wollen.

Beim nächsten mal einfach das Hinweisdokument besser lesen und verstehen.
 
J

JackyBauer

Hat man automatisch ein Anrecht auf ein Grundstück wenn man bspw. in München großgeworden ist? Oder Paris, London? Ich sehe das anders, nicht weil ich Betroffener bin sondern weil ich in anderen Maßstäben denke. Was kommt als nächstes? Deutsche bevorzugen?
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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