Warum gehen die Baupreise nicht runter?

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Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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N

nordanney

Wow. Dann ist ja alles ok.
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass es keinen Grund für Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gibt.
Mehr Lohn und dafür Steuergelder anderweitig sinnvoll ausgeben ist die bessere Lösung. Ändert aber am Ergebnis für den Mindestlohnempfänger nichts.
Ach so. Ist übrigens sehr unbefriedigend, wenn man voll arbeitet und trotzdem regelmäßig zum Amt rennt,
Auch das bestreite ich nicht. Aber zu sagen, ich muss Schwarzarbeit betreiben, anstatt zum Amt zu gehen, um ordentlich leben zu können, kann nicht die Lösung sein.

Das sind wieder nur ablenkende Beiträge zu dem Thema, dass es dem Mindestlohnempfänger schlecht geht würde und er vom Staat gezwungen wird, diesen zu betrügen und damit auch die gesamte Gesellschaft zu scheißen.
Nein, das muss er nicht.
Alle hier in diesem Forum leben im Paradies, dass sollte man nie vergessen.
Auch hier nein! Viele haben mal mehr und mal weniger zu kämpfen. Wir leben nicht alle im Paradies.
 
B

Buchsbaum066

Noch eine kurze Ergänzung. Wenn du den Mindestlohn verdienst und zwei Kinder hast (4-Personenhaushalt, er/sie Hausfrau) kommst Du am Ende des Monats nicht mit 1.7xx€ nach Hause. Dann bekommst Du 500 Kindergeld. Und der Staat schenkt Dir etwa 600€ Wohngeld. Und aus Steuergeldern werden zusätzlich noch fast 600€ Kinderzuschlag gewährt.

Erstaunlich. Kindergeld ist Geld des Kindes und nicht Geld für dich. Sollte man nicht als einkommen ansehen sondern als Unterhalt fürs Kind. Deswegen heißt es auch Kindergeld und nicht Elterngeld.

Kinderzuschlag kannst du vergessen und Wohngeld kommt auf die Miete an. Da kommen auch keine 600 Euro raus.

Lustig wird es wenn der Handwerker mal in die Autowerkstatt fahren muss mit seinem Golf. Da bezahlt er dann schon knapp 130 Euro die Stunde im VW Markenautohaus. Wenn reicht. Da darf nicht viel kaputt gehen wenn nicht mal ganz schnell ein Monatslohn weg ist.

Hier wird aber auch alles schön gerechnet. Mit einem guten Handwerkerlohn bist du in Deutschland ein Sozialfall. Ein Haus jedenfalls wird er sich ohne Schwarzarbeit nicht leisten können.

Wenn jedes Jahr für fast eine halbe Billion Euro Schwarzarbeit betrieben wird, kannst Du Dir selbst mal ausrechnen, was dieser Lohn/Gewinn an Steuern und Sozialabgaben auslöst

Auch hier völlig die falsche Zahlen. Eine halbe Milliarde sind der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik. Das wären 500 Milliarden.
Streich doch mal eine oder zwei Nullen weg, dann könnte es vielleicht passen.

Oder rechne einfach aus wie viele schwarz verkaufte Döner jeder Deutsche essen müsste um auf solche Zahlen zu kommen. Dann wirst du merken wie fatal deine Rechnung ist. Bist halt ein Banker und da kommt man schon mal durch einander.
 
N

nordanney

Erstaunlich. Kindergeld ist Geld des Kindes und nicht Geld für dich. Sollte man nicht als einkommen ansehen sondern als Unterhalt fürs Kind. Deswegen heißt es auch Kindergeld und nicht Elterngeld.
… für Miete und Nebenkosten, Nahrung, Kleidung, Urlaub, Schule, Hobby usw.
Du kannst das Kindergeld nicht losgelöst von den allgemeinen Ausgaben der Familie trennen. Mit Kind: größere Wohnung, teurer Urlaub in den Ferien, mehr Lebensmittel usw.
Du kannst nicht das Kindergeld aus dem Einkommen rausrechnen, aber die erhöhten Ausgaben für das Kind berücksichtigen.
Kinderzuschlag kannst du vergessen und Wohngeld kommt auf die Miete an. Da kommen auch keine 600 Euro raus.
Bist wie immer gut informiert. Nutze aber lieber die öffentlichen Quellen oder Rechner.
Hier wird aber auch alles schön gerechnet. Mit einem guten Handwerkerlohn bist du in Deutschland ein Sozialfall. Ein Haus jedenfalls wird er sich ohne Schwarzarbeit nicht leisten können.
Dafür braucht er keine Schwarzarbeit, sonst kann Eigenleistungen erbringen. Gemeinsam mit seinen Kumpels aus anderen Gewerken.
DAS ist keine Schwarzarbeit.
Auch hier völlig die falsche Zahlen. Eine halbe Milliarde sind der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik. Das wären 500 Milliarden.
Streich doch mal eine oder zwei Nullen weg, dann könnte es vielleicht passen.
Statista, also seriöse Quelle: Für das Jahr 2024 wird ein Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland in Höhe von rund 481 Milliarden Euro prognostiziert. Damit entspräche der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland rund 11,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Bundeshaushalt 2024: 476,81 Mrd €
Nachzulesen bei der Regierung.

Vielleicht noch ein Fremdwort für Dich. Bruttoinlandsprodukt. Kürzt man BIP. Ist die wirtschaftliche Leistung eines Landes - Waren und Dienstleistungen.
Das betrug rd. 4,12 Billionen im letzten Jahr.
Dass du Probleme mit Zahlen hast. Das sind 4.120 Milliarden €.

Oder rechne einfach aus wie viele schwarz verkaufte Döner jeder Deutsche essen müsste um auf solche Zahlen zu kommen. Dann wirst du merken wie fatal deine Rechnung ist. Bist halt ein Banker und da kommt man schon mal durch einander.
Wenn ich eins kann, dann mich korrekt informieren und mit Zahlen umgehen.

Wir kann man eigentlich so ignorant und besserwisserisch sein. Fakten ignorieren. Fehler nicht eingestehen.
 
B

Buchsbaum066

Eine halbe Milliarde sind der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik.

Kleiner Fehler passiert, es sind natürlich eine halbe Billion. Ändert aber nichts an der Tatsache an sich.

Zurück zu den Baupreisen.

Wir erleben gerade den Wachstumsturbo des Olaf Scholz mit einem wie er im Bundestag sagte, nie dagewesenen Bürokratieabbau. Da tut man sich ja vor lauter Eifer völlig erschrecken. und die Baupreise wird das auch beeinflussen. aber sicher nur ein klein wenig. Ganz sicher.

Ab 01.07.2024 greift die LKW Maut nun auch für Fahrzeuge ab 3,5 tonnen. also auch für viele Transporter und Klein LKW der Handwerker. Weil die Handwerker aber keinen gewerblichen Güterverkehr machen wurden die Fahrzeuge der Handwerker von der Maut befreit. Aber Vorsicht. Nicht alle Handwerker und nicht alle Transporte wurden befreit.

Vom Bundesministerium für Logistik und Mobilität hat eine Liste der befreiten Handwerksberufe erstellt. Im Bundesfernstrassenmautgesetz wird genaustens geregelt wer was genau transportieren darf.


Die Handwerkerausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und

  • A: Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • B: handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Ich kürze den Schwachsinn mal ab.

Wenn also ein Verwandter und nicht direkt Angestellter des Handwerksbetriebes das Fahrzeug fährt, auch wenn er bspw. zwei Säcke Zement zur Baustelle fährt, dann ist er mautpflichtig. Fährt das Fahrzeug ein Angestellter des Betriebes dann mautfrei.

Industriell gefertigte Güter sind mautpflichtig, handwerklich hergestellte Güter mautfrei. Der Transport vom Baustoffhändler zum Endkunden sind mautfrei. Der Transport vom Baustoffhändler zum Firmenlager ist mautpflichtig.

Da gibt es nun lange Listen mit Regeln wer was wie und wo ... Wer will das kontrollieren? Ich sehe da schon viel Arbeit für Gerichte.

Das die Maut der für Handwerker dann auch auf die Baupreise aufgeschlagen wird dürfte klar sein. Ich habe auch keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausdenken kann.

  • Unabhängig von der Anmeldung muss der Handwerksbetrieb sich bei jeder Fahrt an die Bedingungen der Handwerkerausnahme halten und ggf. die Einhaltung der Ausnahme bei Verdachtskontrollen nachweisen. Es sollten dazu Handwerkerkarte oder Gewerbeanmeldung (Kopie) und ggf. Auftragsunterlagen/Lieferscheine (insbesondere, wenn der handwerkliche Charakter der mitgeführten Güter nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist) mitgeführt werden.
Und das alles wegen 3 Säcken Zement und 2 Dämmstoffrollen.

  • Die Handwerkerausnahme gilt nicht bei Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter lediglich ausgeliefert werden. Industriell hergestellte Baustoffe oder Geräte etc., die durch den Handwerksbetrieb auf der Baustelle oder beim Kunden genutzt oder verbaut werden, sind jedoch Materialien zur Ausübung des Handwerksberufes und können innerhalb der Ausnahme transportiert werden.

Alles verstanden! Der Olaf meint es sehr ernst.
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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