Eine halbe Milliarde sind der gesamte Staatshaushalt der Bundesrepublik.
Kleiner Fehler passiert, es sind natürlich eine halbe Billion. Ändert aber nichts an der Tatsache an sich.
Zurück zu den Baupreisen.
Wir erleben gerade den Wachstumsturbo des Olaf Scholz mit einem wie er im Bundestag sagte, nie dagewesenen Bürokratieabbau. Da tut man sich ja vor lauter Eifer völlig erschrecken. und die Baupreise wird das auch beeinflussen. aber sicher nur ein klein wenig. Ganz sicher.
Ab 01.07.2024 greift die LKW Maut nun auch für Fahrzeuge ab 3,5 tonnen. also auch für viele Transporter und Klein LKW der Handwerker. Weil die Handwerker aber keinen gewerblichen Güterverkehr machen wurden die Fahrzeuge der Handwerker von der Maut befreit. Aber Vorsicht. Nicht alle Handwerker und nicht alle Transporte wurden befreit.
Vom Bundesministerium für Logistik und Mobilität hat eine Liste der befreiten Handwerksberufe erstellt. Im Bundesfernstrassenmautgesetz wird genaustens geregelt wer was genau transportieren darf.
Die Handwerkerausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und
- A: Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- B: handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Ich kürze den Schwachsinn mal ab.
Wenn also ein Verwandter und nicht direkt Angestellter des Handwerksbetriebes das Fahrzeug fährt, auch wenn er bspw. zwei Säcke Zement zur Baustelle fährt, dann ist er mautpflichtig. Fährt das Fahrzeug ein Angestellter des Betriebes dann mautfrei.
Industriell gefertigte Güter sind mautpflichtig, handwerklich hergestellte Güter mautfrei. Der Transport vom Baustoffhändler zum Endkunden sind mautfrei. Der Transport vom Baustoffhändler zum Firmenlager ist mautpflichtig.
Da gibt es nun lange Listen mit Regeln wer was wie und wo ... Wer will das kontrollieren? Ich sehe da schon viel Arbeit für Gerichte.
Das die Maut der für Handwerker dann auch auf die Baupreise aufgeschlagen wird dürfte klar sein. Ich habe auch keine Ahnung wer sich so einen Schwachsinn ausdenken kann.
- Unabhängig von der Anmeldung muss der Handwerksbetrieb sich bei jeder Fahrt an die Bedingungen der Handwerkerausnahme halten und ggf. die Einhaltung der Ausnahme bei Verdachtskontrollen nachweisen. Es sollten dazu Handwerkerkarte oder Gewerbeanmeldung (Kopie) und ggf. Auftragsunterlagen/Lieferscheine (insbesondere, wenn der handwerkliche Charakter der mitgeführten Güter nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist) mitgeführt werden.
Und das alles wegen 3 Säcken Zement und 2 Dämmstoffrollen.
- Die Handwerkerausnahme gilt nicht bei Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter lediglich ausgeliefert werden. Industriell hergestellte Baustoffe oder Geräte etc., die durch den Handwerksbetrieb auf der Baustelle oder beim Kunden genutzt oder verbaut werden, sind jedoch Materialien zur Ausübung des Handwerksberufes und können innerhalb der Ausnahme transportiert werden.
Alles verstanden! Der Olaf meint es sehr ernst.