Volkommen richtig. Daher gilt: Sobald das Haus bezugsfertig ist - Wohnsitz ummelden!
Von da an sind alle Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.
Aber Vorsicht: Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten...