Sehr geehrter Herr xxx,
der von Ihnen angesprochene
§14a des Energiewirtschaftsgesetztes (kurz EnWG) wurde Ende 2023 mit der Intention novelliert, das Stromnetz
zukünftig vor akuten, temporären Überlastungssituationen zu schützen.
Mit Inkrafttreten zum 01.01.2024 gelten neu installierte Anlagen mit Leistungen > 4,2 kW als steuerbare
Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Unter diese Regelung fallen folgende Produkte:
- Wärmepumpen (inklusive Zusatzheizungen)
- Ladesäulen
- Anlagen zur Raumkühlung („Klimaanlagen“)
- Stromspeicher.
Im Falle von drohenden Netzengpässen wird Verteilnetzbetreibern (VNB) nach § 14a die Möglichkeit eingeräumt, die
verfügbare Leistung dieser SteuVE im Haushalt auf ein Minimum von 4,2 kW (oder größer, bei mehreren SteuVE) zu
„dimmen“.
Folgende Steuerungsmöglichkeiten kommen in Betracht:
- Direktsteuerung über eine Steuerbox des Messstellenbetreibers
- Steuerung über Energiemanagement-System (EMS)
Vaillant bietet folgende Schnittstellen an:
- EEBUS (empfohlen): Durchgabe der exakten Leistungslimitierung
- EVU-Kontakt: An/Aus Kontakt
Generell ist der Anlagenbetreiber für die Herstellung der Steuerbarkeit verantwortlich.
Die genauen Anforderungen an die Dokumentation werden jedoch erst bis zum 01.10.2024 erwartet.
Bei EEBUS-fähigen Geräten (z.B. Wärmepumpen) erfolgt die Umsetzung über das Internet-Modul VR 921, das gleichzeitig die Voraussetzung für eine mögliche Förderung darstellt.
Die max. Leistungsaufnahme der L-W-Wärmepumpe aroTHERM plus VWL 75/6 A
beträgt 3,5 kW. Somit ist diese Wärmepumpe nicht vom §14a des EnWG betroffen.
Einzig die in der Inneneinheit verbaute Zusatzheizung von bis zu 8,6 kW fällt unter o.g. Regelung.