Hallo
@luis0815
zu diesem Thema habe ich letztens eine Anfrage an Vaillant gesendet und diese Antwort bekommen:
Anfrage am14.02.2024
Antwort 15.02.2024
Gruß
meierchen006
@meierchen006, danke für die hilfreiche Antwort. Das bestätigt meinen Eindruck, dass bei der Umsetzung dieser neuen Regelung zu §14a EnWG bei vielen Beteiligten (Netzbetreiber, Handwerksbetriebe, Stromanbieter (wg. Reduktion der Netzentgelte je nach Modulwahl), Wärmepumpenbetreiber) noch Unklarheiten bestehen. Meine Anlage (VWL 55) wurde vor einem Monat an das Stromnetz angeschlossen, beim Netzbetreiber ist die Anlage aber noch nicht angemeldet (die Anmeldung wird noch vom Handwerksbetrieb durchgeführt). Mein örtlicher Netzbetreiber informiert auf seiner Webseite über die §14a EnWG Neuregelungen. Die erwähnen auf Ihrer Seite aber eine (angeblich) nötige zweipolige Steuerleitung vom Strom-Zähler zur Wärmepumpe. Das passt irgendwie nach meinem Verständnis nur dann zu der Antwort von Vaillant, wenn mit dieser Steuerleitung eine An/Aus Steuerung der Heizstäbe erfolgt. Das wäre aber ja keine "Dimmung" der Wärmepumpe, also anders, als von der neuen Regelung zu §14a EnWG intendiert.
Fazit aus meiner Sicht erst mal: Ich warte erst mal ab, bis sich der Netzbetreiber meldet.