Das liegt daran, dass nach ganz vorherrschender Rechtsauslegung ein Hauswirtschaftsraum als Abstellraum zählt, weil dort eben nicht nur Wäsche gewaschen wird, sondern auch Abstellfläche für Schmutzwäsche, Putzutensilien, Bügelbrett,.... geschaffen wird und diese Nutzart nach allgemeinem...