Grundriss Einfamilienhaus 1 Vollgeschoss Technik und Tageslicht

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11ant

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So hatte ich mir das auch gedacht, bis dann als Begründung kam, dass die zulässige Traufhöhe von 4,20m bei einer größeren Raumhöhe im OG überschritten würde.
Nein, die Traufhöhe liegt in #78 und #165 identisch bei 4,13m und wird vom Wunsch der Erhöhung der DG-Raumhöhe um 10 cm nicht tangiert. Es würden linear die DG-Decke und die "Kehlbalken" sowie die Mittelpfetten erhöht sowie im Gegenzug die Raumhöhe im Spitzboden reduziert.
Also mit meiner Basisgeometrie hängt die Traufhöhe von Firsthöhe und Dachneigung ab und nicht von der Decke über der Traufe. Habe ich die Definition von Traufhöhe nicht verstanden?
Die Traufhöhe hängt hier von Raumhöhe EG, Deckenhöhe EG/DG und Kniestockhöhe ab; die Firsthöhe würde bei gleicher Dachneigung mit der Haustiefe zunehmen. Die Traufhöhe ist von der Dachneigung nur minimal abhängig, ebenso von der Wandstärke vor den Fußpfetten. Aber am wahrscheinlichsten liegt das Mißverständnis zwischen Dir und dem Planer.

Jedoch, wie gesagt: ich sehe diese Erhöhung der DG-Raumhöhe hier nicht den Aufwand einer Umplanungsüberlegung lohnen. Bei solchen Prinzessin-Shiny86-Änderungen entstehen nur Unsauberkeiten im Dokumentenmanagement, und nachher passen die Teile auf der Baustelle nicht mehr zusammen, weil Maurer und Zimmerer nach unterschiedlichen Plänen gearbeitet haben.
 
K

klabauter8614

Außerdem hast Du einen Wandaufbau wählen lassen, bei dem besser bereits der Rohbauer mit im Boot gewesen wäre.
Wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Das erste Mal, wo eine Firma aktiv bei der ganzen Sache involviert ist, ist nach der Ausschreibung. Ich kann ja nicht vorher zu irgendeinem Rohbauer gehen und nur um Mithilfe beim Planen des Wandaufbaus bitten und danach wieder aus dem Boot hieven.
 
11ant

11ant

Wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Das erste Mal, wo eine Firma aktiv bei der ganzen Sache involviert ist, ist nach der Ausschreibung. Ich kann ja nicht vorher zu irgendeinem Rohbauer gehen und nur um Mithilfe beim Planen des Wandaufbaus bitten und danach wieder aus dem Boot hieven.
Das ist eben das Problem, wenn ein Planer sich nicht entscheiden kann, ob er monolithisch plant und den Bauunternehmer beliebig wählbar läßt, oder sich auf einen bestimmten "persönlichen" Wandaufbau einschießt (was dann den Weg zu seinem Hoflieferanten vorzeichnet). Beides zusammen, also Wandaufbau "Architekt Edition" und unbeschränkte breite offene Ausschreibung, funktioniert nicht gut. Wenn Du mit einem Wandaufbau der Rezeptur "Forelle Müllerin vegan & halal" zu einem Rohbauer gehst, dessen Standard / Routine ein Wandaufbau der Rezeptur "Coq au Calvados" ist, dann riskierst Du Komplikationen durch Detailanschlüsse á la Surprise. Und/oder der Architekt (dann aber unbedingt meine Formel "3 + 5 = 8" beachten !) fertigt entsprechend umfangreicher Detailzeichnungen und bauleitet entsprechend intensiver.

Ich habe hier übrigens noch nicht klar nachvollzogen, welche der beiden Mauerschalen hier der "Master" sein (und sich in den Oktameterraster fügen) soll. Wenn das die Maurer "entscheiden" sollen, dann Prost Mahlzeit!
 
K

klabauter8614

Deine Antwort bezieht sich auf das Konzept, meine Frage handelt von der Praxis. Was du an möglichen Konsequenzen beschreibst verstehe ich. Der Architekt und ich kennen 3-4 Rohbauer aus der direkten Umgebung, die größtenteils den beschriebenen Wandaufbau bauen. Ich verstehe nur nicht, warum ich nur einen davon kontaktiere mit der Bitte bei der Genehmigungsplanung zu "helfen", aber ohne die Zusage mit denen zu bauen, da ich ja später noch Angebote von den Anderen einholen und vergleichen will. Warum sollte das jemand machen? Oder die Hilfe muss wieder extra vergütet werden.
Ich hatte nicht vor, Angebote von Rohbauern mit einer Präferenz für monolithischen oder verputzten Wandaufbau einzuholen. Zum Glück wird in dem Gebiet ja auch noch gebaut, so dass man da bei einigen quasi live mitgucken kann, wie sie bauen und wie reibungslos das verläuft. Ein Schwätzchen mit den Arbeitern zu halten ist Gold wert.
 
11ant

11ant

Der Architekt und ich kennen 3-4 Rohbauer aus der direkten Umgebung, die größtenteils den beschriebenen Wandaufbau bauen.
Da werdet Ihr aber wohl die 43 bis 48 cm Zweischaler fälschlich in den selben Topf werfen. Dennoch viel Glück dabei !
Ich verstehe nur nicht, warum ich nur einen davon kontaktiere mit der Bitte bei der Genehmigungsplanung zu "helfen", aber ohne die Zusage mit denen zu bauen, da ich ja später noch Angebote von den Anderen einholen und vergleichen will. Warum sollte das jemand machen? Oder die Hilfe muss wieder extra vergütet werden.
Von Genehmigungsplanung sprach ich auch mitnichten. Ich hätte hier schon in der Weichenstellung ausgelotet, mit welchen Kandidaten man voraussichtlich bauen wird - und dann mit denen deren Wandaufbauten abgestimmt. Kostenlos den Architekten coachen sollen die natürlich nicht.
Ich hatte nicht vor, Angebote von Rohbauern mit einer Präferenz für monolithischen oder verputzten Wandaufbau einzuholen.
Aber nur dann läßt sich der Rohbauer noch gänzlich offen lassen.
Was ist denn nun die Einstellung hinter genau diesem speziellen Wandaufbau und zur Masterfrage, welche Mauerschale hier mit dem Takt gehen soll ?
Zum Glück wird in dem Gebiet ja auch noch gebaut, so dass man da bei einigen quasi live mit gucken kann, wie sie bauen und wie reibungslos das verläuft. Ein Schwätzchen mit den Arbeitern zu halten ist Gold wert.
So ist es, das ist sehr zu empfehlen.
 
K

klabauter8614

ah also praktisch früh im Prozess schon die Rohbauer aussortieren und sich auf einen festlegen zur Unterstützung, aber ohne Zusage für den Bau. Danach die Ausschreibung normal.
Exakte Details des Mauerwerks sind bisher nicht besprochen worden, ich weiß nur von den anderen Bauten, dass da der Läuferverband Standard (viertel Steinlänge versetzt) ist.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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