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Nein, die Traufhöhe liegt in #78 und #165 identisch bei 4,13m und wird vom Wunsch der Erhöhung der DG-Raumhöhe um 10 cm nicht tangiert. Es würden linear die DG-Decke und die "Kehlbalken" sowie die Mittelpfetten erhöht sowie im Gegenzug die Raumhöhe im Spitzboden reduziert.So hatte ich mir das auch gedacht, bis dann als Begründung kam, dass die zulässige Traufhöhe von 4,20m bei einer größeren Raumhöhe im OG überschritten würde.
Die Traufhöhe hängt hier von Raumhöhe EG, Deckenhöhe EG/DG und Kniestockhöhe ab; die Firsthöhe würde bei gleicher Dachneigung mit der Haustiefe zunehmen. Die Traufhöhe ist von der Dachneigung nur minimal abhängig, ebenso von der Wandstärke vor den Fußpfetten. Aber am wahrscheinlichsten liegt das Mißverständnis zwischen Dir und dem Planer.Also mit meiner Basisgeometrie hängt die Traufhöhe von Firsthöhe und Dachneigung ab und nicht von der Decke über der Traufe. Habe ich die Definition von Traufhöhe nicht verstanden?
Jedoch, wie gesagt: ich sehe diese Erhöhung der DG-Raumhöhe hier nicht den Aufwand einer Umplanungsüberlegung lohnen. Bei solchen Prinzessin-Shiny86-Änderungen entstehen nur Unsauberkeiten im Dokumentenmanagement, und nachher passen die Teile auf der Baustelle nicht mehr zusammen, weil Maurer und Zimmerer nach unterschiedlichen Plänen gearbeitet haben.