Dann müsste ich das gegen ausdrücklichen juristischen Rat tun! Es wird von mehreren Anwälten vehement davon abgeraten, als Auftraggeber dermaßen in den Werkvertrag einzugreifen. Das öffnet Tür und Tor für eine Schadensersatzflut durch den GU.
Einzige sinnvolle juristische Interventionsmöglichkeit ist zur Abnahme.