Haus-Bilder Austausch - Zeigt her eure Hausbilder!

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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rick2018

rick2018

Hat mit Kindern nichts zu tun. Die Verordnung (in den Ländern unterschiedliche Vorschriften) vor. Für bis zu zwei Wohneinheiten oder größer.
Vorgeschrieben ist es immer.
Bezüglich Kinder gibt es eine Erweiterung dass Geländer eingesetzt werden sollten die nicht zum Klettern geeignet sind...
Da bei (meist) EFHs aber keine Abnahme vom Bauamt erfolgt sieht es keiner wenn man die Verordnung nicht erfüllt.
Ist eine persönliche Risikoabschätzung. In den meisten EFHs werden nicht alle Vorschriften erfüllt.
Sobald es MFHs sind oder vermietete Objekte sollte man unbedingt alles einhalten. Bei Mehrfamilienhaus gibt es meist auch eine Abnahme durch das Bauamt. Da ist dann eh nichts mehr mit Nichterfüllung von Absturzsicherungen...
 
Tolentino

Tolentino

In unserem Mehrfamilienhaus mit ETWs mussten sogar die Endstücken der Handläufe zur Wand gebogen werden, damit sich keiner daran verfängt. Sonst hätte die Bauaufsicht es nicht abgenommen...
Aber eben Mehrfamilienhaus, riesen Projekt. Entsprechend Aufmerksamkeit drauf. Sogar die Grünen haben es zum anprangern von Luxuswohnungen Investment durch Scheichs genommen, bis sie erfuhren, dass die Objekte größtenteils durch Selbstnutzer aus der oberen Mittelschicht (nein wirklich - nicht wie Merz) bewohnt wurden... hihi
 
G

guckuck2

Mehrfamilienhaus mit ETW ist aber eben anders. Im Einfamilienhaus gibts quasi keine Regelungen, nur Empfehlungen. Die Regelungen beziehen sich (zumindest in NRW, kA ob das überall gilt) auf Bauten mit mehr Wohneinheiten oder Sonderfälle wie regelmäßige Kleinkinderbesuche (Kita etc.).

Wenn man sich daran hält, kommen teils extrem hässliche und unpraktikable Geländer bei heraus. Unsere haben einfach ordentlich Treppensteigen gelernt und fertig, das kann man üben. Wir hatten auch nie irgendwelche Gitter/Türchen oder sowas an der Treppe.
Wenn man Kinder im Auftrag betreut mag das anders aussehen.
 
Climbee

Climbee

Es gibt eine Vorschrift, aber keiner kontrolliert's. Der GU sollte eigentlich drauf hinweisen. Unserer hat's getan und gesagt: wenn kein Geländer hin kommt und was passiert, bin ich nicht dran schuld, gell!

Ins OG werden wir weiterhin kein Geländer haben, ins UG jetzt eben das gezeigte. Meine Schwiegereltern übernachten öfter mal bei uns, wenn wir feiern (ja, wir sind eine familienfeierwütige Familie - hoffentlich können wir bald wieder) und da die jetzt schon etwas gejammert haben und auch nicht jünger werden, haben wir das Geländer jetzt also.

Kosten: so um die 900€. Ist eine normale Treppe, viertelgewendelt. Nachmessen mag ich grad nicht. Mein Mann hat das zusammen mit dem Stahlbauer ausgetrüftelt. Durch die Viertelwendelung ist die Steigung nichte durchgängig gleich. Der erste Entwurf hatte daher einen leichten Knick in der langen Stange (wg. Steigungsänderung). Das hat uns nicht so gefallen, daher jetzt eine Steigung für den Handlauf, aber der Abstand zur Treppe ist dadurch eben etwas unterschiedlich von Stufe zu Stufe. Merkt man beim Laufen aber nicht - nur wenn man explizit drauf achtet.
 
H

hampshire

Bei der Bauabnahme muss alles ordnungsgemäss sicher sein. Danach kann man alles wieder abschrauben, ganz legal. Wie @rick2018 schreibt ist es dann im Zweifel eine Haftungssache.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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