rick2018
Hat mit Kindern nichts zu tun. Die Verordnung (in den Ländern unterschiedliche Vorschriften) vor. Für bis zu zwei Wohneinheiten oder größer.
Vorgeschrieben ist es immer.
Bezüglich Kinder gibt es eine Erweiterung dass Geländer eingesetzt werden sollten die nicht zum Klettern geeignet sind...
Da bei (meist) EFHs aber keine Abnahme vom Bauamt erfolgt sieht es keiner wenn man die Verordnung nicht erfüllt.
Ist eine persönliche Risikoabschätzung. In den meisten EFHs werden nicht alle Vorschriften erfüllt.
Sobald es MFHs sind oder vermietete Objekte sollte man unbedingt alles einhalten. Bei Mehrfamilienhaus gibt es meist auch eine Abnahme durch das Bauamt. Da ist dann eh nichts mehr mit Nichterfüllung von Absturzsicherungen...
Vorgeschrieben ist es immer.
Bezüglich Kinder gibt es eine Erweiterung dass Geländer eingesetzt werden sollten die nicht zum Klettern geeignet sind...
Da bei (meist) EFHs aber keine Abnahme vom Bauamt erfolgt sieht es keiner wenn man die Verordnung nicht erfüllt.
Ist eine persönliche Risikoabschätzung. In den meisten EFHs werden nicht alle Vorschriften erfüllt.
Sobald es MFHs sind oder vermietete Objekte sollte man unbedingt alles einhalten. Bei Mehrfamilienhaus gibt es meist auch eine Abnahme durch das Bauamt. Da ist dann eh nichts mehr mit Nichterfüllung von Absturzsicherungen...