Dazu noch der Hinweis dass die drei Gewerke, die wir letzte Woche abgenommen haben, genau deswegen einzeln abgenommen wurden.
Das passt doch von der Aussage mit diesen hier:
Ausführung der drei Gewerke Rohbau, Dachstuhl und Dach im ersten Halbjahr 20
Abnahme der drei Gewerke Anfang Oktober (wir haben zusammen mit dem Bauleiter die Gewerke für die ausführenden Firmen schriftlich abgenommen)
Nicht zusammen oder handelt es sich um unterschiedliche drei Gewerke?
Ich würde es dir wünschen, dass die Abnahme erst durch den Bauleiter im Beisein von dir und den Firmen im Oktober wirksam war.
Aber wenn die Ausführung und die Abnahme, durch Unterschrift auf das Abnahmeprotokoll, schon im Mai/Juni war, kommt es halt auf die Vertragsbeziehung an.
Meine Frage von weiter vorne ist ja noch offen, was bezüglich des Gefahrenübergangs (Beweislastumkehr) vereinbart wurde. Dieser spielt hier in der steuerlichen Beurteilung nämlich eine entscheidende Rolle.
Wenn der Übergang mit der Unterschrift im Mai/Juni erfolgt ist, kann ich dir, zumindest für Bayern, die Konsequenz nennen, dass vom Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung definitiv von 19 % Umsatzsteuer ausgegangen werden wird.