Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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B

Ben-man

Mal ein Anhang von meinem Steuerberater dazu
Jetzt bin ich maximal verwirrt. Verstehe ich das richtig dass Abschlagszahlungen erstmal "egal" sind, solange die Abnahme nach dem 01.07 sein wird?

Wir haben bis jetzt knapp 10 Abschlagszahlungen mit 19% MwSt bezahlt - die Abnahme und Übergabe vom Haus wird voraussichtlich im September sein. Was passiert dann mit den 19% Rechnungen, die wir bereits gezahlt haben?
 
Tolentino

Tolentino

Nach vorherrschender Forenmeinung wird verrechnet.
Das heißt, es wird auf den Gesamtbetrag 16% MwSt. erhoben.
Strittig ist, ob der Bauunternehmer dir die 3% auf den Nettobetrag ausgleichen muss oder nicht. Hat er einen entsprechenden Passus im Vertrag, der Ihn gegen eine Erhöhung der MwSt. absichert (Brutto-Preis erhöht sich) dann wäre anzunehmen, dass die umgekehrte Situation sich vergünstigent auf den Verbraucher auswirkt. Manche Verträge haben den Passus sogar neutral drin (meiner z.B.) und sprechen nur von Änderung.
Fehlt ein entsprechender Passus, ist das eine Zivilrechtliche Frage.
Ich bin hier der Auffassung, dass es dann reine Kulanz des Unternehmers wäre, die Differenz zur alten MwSt. im Bruttopreis an den Verbraucher weiterzugeben.
Achtung alles Laienmeinung und keine verbindliche Beratung!
 
J

Jiink-1887

Bin in der gleichen Situation, wird wohl auf der Abschlussrechnung gutgeschrieben.

Aber das gesetzt ist noch im Entwurf und nicht durch.
 
B

Ben-man

Hab gerade mit unserem Bauleiter telefoniert und er hat mich von sich aus auf das Thema angesprochen. Er sagt dass die Steuerberater und Finanzämter im Moment auf eine Information warten, dass alle Häuser, die in der zweiten Jahreshälfte abgenommen werden, mit 16% berechnet werden müssen - oder halt nicht. Das steht im Raum, ist aber noch nicht bestätigt. Wenn das so wäre, wäre es vollkommen egal was im Vertrag steht weil gesetlich geregelt. Er sagte dass er (und alle anderen beteiligten Firmen auch) dann logischwerweise auch die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen korrigieren muss und wir die 3% Differenz zurückbekommen würden.
 
S

saralina87

Hab gerade mit unserem Bauleiter telefoniert und er hat mich von sich aus auf das Thema angesprochen. Er sagt dass die Steuerberater und Finanzämter im Moment auf eine Information warten, dass alle Häuser, die in der zweiten Jahreshälfte abgenommen werden, mit 16% berechnet werden müssen - oder halt nicht. Das steht im Raum, ist aber noch nicht bestätigt. Wenn das so wäre, wäre es vollkommen egal was im Vertrag steht weil gesetlich geregelt. Er sagte dass er (und alle anderen beteiligten Firmen auch) dann logischwerweise auch die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen korrigieren muss und wir die 3% Differenz zurückbekommen würden.
Sorry, aber das halte ich für extrem, extrem, extrem unwahrscheinlich.
Wenn es doch so kommen würde cool, aber für mich klingt das eher nach einer Laienübersetzung dessen, was der Steuerberater hoffentlich anders (richtig, aber dafür sehr viel komplizierter) erklärt hat.
 
B

Ben-man

Sorry, aber das halte ich für extrem, extrem, extrem unwahrscheinlich.
Wenn es doch so kommen würde cool, aber für mich klingt das eher nach einer Laienübersetzung dessen, was der Steuerberater hoffentlich anders (richtig, aber dafür sehr viel komplizierter) erklärt hat.
Wieso? Spiegelt genau das wieder was hier vorher auch schon geschickt wurde: Nämlich dass die MwSt mit endgültiger Erbringung der Leistung fällig ist. Und das ist beim Haus nun mal die Abnahme.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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