A
Alessandro
in den Abschlagsrechnungen stehen schon Positionen wie "Fertigstellung der Rohbauarbeiten", "Fertigstellung der Estricharbeiten" usw.
Jedoch steht im Vertrag bei der letzten Abschlussrechnung, die noch offen ist, "Schlusszahlung nach Abnahme und Schlussrechnung" in Höhe von 5%.
Es wird also eine Endabnahme aller vertragl. Leistungen von der Bodenplatte bis zu Außenputz geben.
Im Internet liest man auch immer dass, wenn ein Pauschalpreis inkl. Mehrwertsteuer vereinbart wurde, die MwSt-Senkung nicht rückwirkend auf die bereits bezahlten Abschlagsrechnungen angewendet werden darf. Bei mir steht aber explizit "Pauschalpreis xxx ink. 19% MwSt"
Jedoch steht im Vertrag bei der letzten Abschlussrechnung, die noch offen ist, "Schlusszahlung nach Abnahme und Schlussrechnung" in Höhe von 5%.
Es wird also eine Endabnahme aller vertragl. Leistungen von der Bodenplatte bis zu Außenputz geben.
Im Internet liest man auch immer dass, wenn ein Pauschalpreis inkl. Mehrwertsteuer vereinbart wurde, die MwSt-Senkung nicht rückwirkend auf die bereits bezahlten Abschlagsrechnungen angewendet werden darf. Bei mir steht aber explizit "Pauschalpreis xxx ink. 19% MwSt"