Ich glaube in den meisten Veträgen ist ein Passus hinsichtlich der Anpassparkeit des Angebotspreises an den aktuellen Mehrwertsteuersatzes enthalten. In der Regel ist die Steuer bisher immer erhöht worden, so dass das Bauunternehmen sonst hätte drauflegen müssen.
Aber meines Erachtens ist auch zu beachten, wie der Vertrag gestrickt ist.
Da in der Regel keine abgeschlossenen Teilleistungen vereinbart sind, sondern pauschale Abschläge, kann es durchaus sein, dass die Abschläge mit 16% abgerechnet werden. Und dann wenn die Schlussrechnung vielleicht erst 2021 gestellt wird, ist auf alles 19% fällig.
Für diejenigen, die jetzt Verträge abschließen und dieses Jahr noch anfangen wollen zu bauen,
könnte der Gang zum Steuerberater zwecks Vertragsgestaltung lohnenswert sein. Dann könnte man ggf. Rohbau und Innenausbau in getrennte Verträge packen. Ist der Rohbau dann noch dieses Jahr fertiggestellt, sind 16% fällig und auf den Innenausbau dann nächstes Jahr 19%.