Hallo Zusammen,
ich habe den Teil mit 16 % vs. 19 % soweit verstanden und unsere Baufirma hat das in der Schlussrechnung auch so abgerechnet. Mir ist aber noch nicht klar, was mit Nachtragsangeboten ist. Beispiel: Wir haben ein Nachtragsangebot für Erdarbeiten bekommen, die im November 2019 erledigt und bezahlt wurden. Natürlich mit 19 % MwSt. Einen gesonderten Termin zur Abnahme der Erdarbeiten gab es nicht. Abnahme vom kompletten Haus war letzte Woche. Zählt das Nachtragsangebot jetzt zum Gesamtpaket dazu, also wäre der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Erdarbeiten auch der August 2020? Dann müsste ja auch die MwSt. vom Nachtragsangebot korrigiert werden. Oder zählt das steuerrechtlich als eigenständige Leistung, auch wenn wir keine extra Abnahme dafür hatten?
Beste Grüße
Herr Stein