Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

4,80 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 38 der Diskussion zum Thema: Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Herr Stein

Hallo Zusammen,

ich habe den Teil mit 16 % vs. 19 % soweit verstanden und unsere Baufirma hat das in der Schlussrechnung auch so abgerechnet. Mir ist aber noch nicht klar, was mit Nachtragsangeboten ist. Beispiel: Wir haben ein Nachtragsangebot für Erdarbeiten bekommen, die im November 2019 erledigt und bezahlt wurden. Natürlich mit 19 % MwSt. Einen gesonderten Termin zur Abnahme der Erdarbeiten gab es nicht. Abnahme vom kompletten Haus war letzte Woche. Zählt das Nachtragsangebot jetzt zum Gesamtpaket dazu, also wäre der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Erdarbeiten auch der August 2020? Dann müsste ja auch die MwSt. vom Nachtragsangebot korrigiert werden. Oder zählt das steuerrechtlich als eigenständige Leistung, auch wenn wir keine extra Abnahme dafür hatten?

Beste Grüße
Herr Stein
 
Musketier

Musketier

Meines Erachtens sind das Leistungen außerhalb des Vertrages. Du bekommst ja ein extra Angebot und zeichnest diesen Auftrag frei.
Du hättest ja auch die theoretische Möglichkeit die zusätzlichen Erdarbeiten fremd zu vergeben.

Anders wäre es vielleicht, wenn du das vielleicht schon als Wahloption mit festen Preisen im Vertrag stehen hast.
z.B.
-jede weitere Steckdose kostet 60€
-Treppe Buche ist inklusive - Aufmusterung auf Treppe Eiche 5000€


Das ist aber jetzt meine eigene Meinung. Genauere Infos gibts beim Steuerberater deines Vertrauens.
 
A

Alessandro

bei mir steht im BU Vertrag ein "Pauschalpreis von xxxx incl. 19% Mwst"
Dann erfolgen 10 Abschlagsrechnungen, von denen 8 bereits mit 19% bezahlt wurden.

Ist hier trotzdem die MwSt-Senkung auf die bereits gezahlten Abschlagsrechnungen anzuwenden?

PS: aus zeitgründen habe ich leider nicht den kompletten Thread gelesen.
 
Tarnari

Tarnari

Wenn die Abschlagsrechnungen keine konkrete Leistung beinhalten und diese abgenommen wurden, sollte das am Ende bei Gesamtabnahme bzw. Endrechnung verrechnet werden.
Prinzipiell gilt das Datum der Erfüllung, welche durch Abnahme erfolgt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16951 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Nr.ErgebnisBeiträge
1Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
2Offene Galerie mit Treppe verkleiden 12
3LED-Treppenbeleuchtung Abstände bei geschwungener Treppe 21
4Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
5Technikraum so klein wie möglich - Unter der Treppe? 10
6Jemand Ideen für Umgestaltung Treppe 20
7Erdarbeiten und Rohbau, wer trägt die Gewährleistungen 10
8Gründung für Einfamilienhaus ohne Beton und Erdarbeiten möglich? 21
9"Überlappung" 1 Geschoss zur Treppe 11
10Grundrissfrage, Garage, Treppe 33
11Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
12Gerade Treppe für Einfamilienhaus: Maße in Ordnung? 18
13Treppe falsch betoniert, was nun Abschluss zum OG 12
14Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
15Parallel zur Treppe ansteigende LED-Leiste 12
16Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
17Treppe Grundriss Planung, Auftritt und Unterzug 21
18Raum unter Treppe nicht baubar 17
19Frage zu Grundriss, insbesondere Treppe 13
20Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62

Oben