Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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I

Isokrates

Das verstehe ich jetzt nicht. Genau darum ging es ja.
So wie du es geschrieben hast, musst du von einem Gewerk die Abnahme machen, dies hast du mit der Unterschrift des jeweiligen Gewerkes ja getan, damit wäre die Sache eindeutig.

Fraglich ist halt nach wie vor, was jetzt wirklich konkret in deinem Vertrag formuliert wurde.
Wenn du diese Textpassagen hier aber nicht reinstellst können wir nur davon ausgehen, was du hier schreibst.

Ist halt wie immer bei solchen Rechtssachen, wenn der "Ratsuchende" im subsumieren nicht geübt ist, kommt am Ende, ohne Vertragseinstellung bzgl. der wichtigen Passagen, Rätselraten raus.
 
A

Aphrodithe

So wie du es geschrieben hast, musst du von einem Gewerk die Abnahme machen, dies hast du mit der Unterschrift des jeweiligen Gewerkes ja getan, damit wäre die Sache eindeutig.

Fraglich ist halt nach wie vor, was jetzt wirklich konkret in deinem Vertrag formuliert wurde.
Wenn du diese Textpassagen hier aber nicht reinstellst können wir nur davon ausgehen, was du hier schreibst.

Ist halt wie immer bei solchen Rechtssachen, wenn der "Ratsuchende" im subsumieren nicht geübt ist, kommt am Ende, ohne Vertragseinstellung bzgl. der wichtigen Passagen, Rätselraten raus.
Wie der TE geschrieben hat, erfolgte die Abnahme nach dem 01.07.2020 also sollte hier eindeutig und ohne jegliche Diskussion der verringerte Satz von 16% gelten!
 
Musketier

Musketier

Wie der TE geschrieben hat, erfolgte die Abnahme nach dem 01.07.2020 also sollte hier eindeutig und ohne jegliche Diskussion der verringerte Satz von 16% gelten!
Woher weißt du wann die Abnahme zwischen GU und Sub stattgefunden hat? Der TE ist in diesem Konstrukt zwar Rechnungsmpfänger aber ggf gar kein Vertragspartner, denn der Vertrag ist nur mit dem GU geschlossen.
 
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