Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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A

Alessandro

die Abschlagsrechnungen wurden ohne Abnahme meinerseits bezahlt.

Die letzte Abschlagszahlung wird nach der Abnahme gestellt, ist also die Schlussrechnung.
 
O

Octrineddy

und dann kommt es für die Bemessung der Steuer darauf an, ob diese Abnahme in 2020 oder in 2021 stattfindet.
Dann wird die Bausumme Netto * Steuersatz - Abschlagszahlungen (brutto) = Restforderung gerechnet.
 
DaSch17

DaSch17

die Abschlagsrechnungen wurden ohne Abnahme meinerseits bezahlt.

Die letzte Abschlagszahlung wird nach der Abnahme gestellt, ist also die Schlussrechnung.
Dann sieht es ja eigentlich recht gut für Dich aus. Entscheidend ist m. E. aber, was der GU bei seiner Umsatzsteuererklärung in 2020 angibt bzw. was er für 2019 (sofern Du da schon einen Abschlag bezahlt hast) angegeben hat.

Denke final lösen kannst Du das nur, wenn Du mit Deinem GU bzw. seinem Steuerberater sprichst...
 
Musketier

Musketier

Entscheidend ist m. E. aber, was der GU bei seiner Umsatzsteuererklärung in 2020 angibt bzw. was er für 2019 (sofern Du da schon einen Abschlag bezahlt hast) angegeben hat.
Das ist völlig Rille.

So wie @Allesandro den Fall schildert sind 16% zu zahlen. Die Frage ist nur, wie sich der Preis ermittelt und da kommt es auf die Vertragschließung an (Siehe §29 USTG). Wenn ich es aber richtig mitbekommen habe, waren die meisten GU bereit die Senkung weiterzugeben.
 
OWLer

OWLer

Mal so ne blöde Frage zwischendurch: Welche Fehler fallen euch eigentlich so ein, wie man die MwSt-Ersparnis falsch berechnen kann?

Hintergrund: unser GU hat anscheinend nicht mit Preis/119*116 gerechnet und kommt somit auch nicht auf -2,52%. GU rechnet mit einer Reduzierung von -2,91%. Ich meine, wenn zufällig doch die MwSt-Senkung bis ins Jahr 2021 verlängert werden sollte, kann ich dann nochmal bisschen sparen, weil er zu dumm ist zu rechnen. Mich interessiert aber, durch welchen Rechenfehler man auf das falsche Ergebnis kommt.
 
Tolentino

Tolentino

der übliche Fehler ist die 19% nicht auf Basis des Netto-, sondern des Brutto Wertes zu berechnen.
Also x - x*19/100 + x*16/100
das würde allerdings glatte 3% geben und kann hier nicht der Fehler sein. Aber willst du ernsthaft von einem Irrtum profitieren? Mal abgesehen davon, dass der Vertrag auf Grund dieses Irrtums rückabgewickelt werden kann, hast es doch ein wenig dreist, findest du nicht? gibst du zu viel gegebenes Rückgeld nicht zurück?
 
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