Das heißt aber noch lange nicht, dass der GU die 3% Mwst. einstecken kann. Bei der Schlussrechnung wird dann einfach der Bruttopreis auf die neue Steuer angepasst. Ich kann mir da einen Ertrag aus der Mehrwertsteuersenkung für den GU auch Buchhalterisch nicht vorstellen.
Versetz dich doch mal in den Unternehmer:
Es wurde mit dem Endkunden ein Bruttopreis vereinbart. Das hat laut Preisangabenverordnung
immer brutto stattzufinden.
Warum soll der jetzt der Bruttopreis verändert werden? Welches Gesetz zwingt ihn den Preis anzupassen?
Theoretisch sind gegenüber Endkunden m.E. sogar die Einzelpreise Brutto auszuweisen oder zumindest ausweisbar:
Erdarbeiten 50.000€
Rohbau 100.000€
Sanitar 25.000€
Elektro 25.000€
Sonstiges 50.000€
Brutto 250.000€
darin enthaltene UST 16% 34.482,75€
davon vorausgezahlt 238.000€
noch zu zahlen 12.000€
fertig.
Stellt euch doch mal die umgekehrte Situation vor. Ihr vereinbart mit dem Unternehmer einen Fixpreis 250T€.
Jetzt wird die UST spontan erhöht und ihr müßt plötzlich 3% mehr zahlen. Wäre das für Euch gerecht oder würdet ihr euren Fixpreis einklagen?
Genau deshalb werden die meisten GUs sowieso eine Regelung im Vertrag drinhaben, die Ihn berechtigt die Erhöhung obendrauf zu schlagen.
Die haben nämlich aus historischen UST-Erhöhungen gelernt, dass so eine Veränderung der UST zu Klagen führt.
Wenn aber keine Regelung im Vertrag steht, hat mir bisher keiner von euch eine gesetzliche Grundlage nennen können (außer der von mir erwähnte §29 USTG für Dauerverträge) die den Unternehmer zwingen könnte, von seinem vereinbarten Bruttopreis abzuweichen, außer seiner eigenen Kulanz.