DaSch17
Würde sagen es kommt darauf an, was man mit dem GU vertraglich vereinbart hat.Sicher, dass das so klappt? Der Flyer ziehlt ja immer darauf ab, dass keine nachträgliche Steuererhöhung zu zahlen ist, aber nicht darauf, dass man das Recht auf eine nachträgliche Steuerminderung hat.
Beispiel:
Akontozahlung November 2019 15.000€ + 19%MwSt (explizit genannt)
Endabrechnung August 2020 30.000€ - 15.000 Akonto = 15.000 + 16%MwSt zu zahlen.
Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?
Wenn die Leistung erst mit Endabnahme erbracht ist und somit auch erst dann die Gewährleistung läuft, sind die davor getätigen Zahlungen m. E. allesamt Vorauszahlungen und somit die MwSt. erst mit der Schlussrechnung zu bezahlen.