Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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DaSch17

DaSch17

Sicher, dass das so klappt? Der Flyer ziehlt ja immer darauf ab, dass keine nachträgliche Steuererhöhung zu zahlen ist, aber nicht darauf, dass man das Recht auf eine nachträgliche Steuerminderung hat.

Beispiel:
Akontozahlung November 2019 15.000€ + 19%MwSt (explizit genannt)
Endabrechnung August 2020 30.000€ - 15.000 Akonto = 15.000 + 16%MwSt zu zahlen.

Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?
Würde sagen es kommt darauf an, was man mit dem GU vertraglich vereinbart hat.
Wenn die Leistung erst mit Endabnahme erbracht ist und somit auch erst dann die Gewährleistung läuft, sind die davor getätigen Zahlungen m. E. allesamt Vorauszahlungen und somit die MwSt. erst mit der Schlussrechnung zu bezahlen.
 
A

((andreas))

Hat jemand die Idee, wie das mit einem größeren Gewerk mit Einzelrechnungen zu handhaben ist?
Hintergrund: Im Neubau ist der Heizungsbauer seit ca. 1 Jahr zu Gange. Ich denke im Juli werden wir mit der Inbetriebnahme Heizung alles zum Abschluss bringen.
Bisher sind Teilrechnungen gezahlt worden für bereits verbaute Teile usw.
Die Schlussrechnung wird aber sicher in den spannenden Zeitraum ab Juli fallen.
Kann man Heizung/Sanitär als Gesamtgewerk sehen, bei dem die Gewährleistung ja auch erst mit der Inbetriebnahme startet und folglich mit 16 Prozent den Gesamtbetrag versehen?
Bei vielen Themen ist mir die Sache klar, nur bei diesem Gewerk bin ich zwiegespalten. Und der Posten ist auch relativ groß, weswegen es sich rentieren könnte.
 
Musketier

Musketier

Lass doch das letzte Waschbecken im Juli anbringen und die Heizungseinweisung ebenfalls im Juli stattfinden. Dann sind beide Teilgewerke im Juli abgeschlossen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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