Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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kati1337

kati1337

Ja, ich habe es auch so verstanden, dass der Zeitpunkt der Abnahme zählt.
Bei uns wurden zu meiner Überraschung auch nochmal Rechnungen mit in die Schlussrechnung genommen und MwSt korrigiert die mit den Bodenarbeiten bei Baubeginn zu tun hatten. Ich hatte die schon separat bezahlt (als "Rechnung", nicht als Abschlag), aber offenbar zählt auch hierfür die Abnahme die bei uns im September war.
In der Schlussrechnung tauchte der Posten also nochmal auf und wir bekommen die MwSt-Differenz wieder. War ich überrascht.

Ansonsten ist unsere Schlussrechnung ausgefallen genau wie erwartet, mit 16% MwSt drauf. Werkvertrag vom Januar, Abnahme im September.
 
W

WildWestWorker

Ich habe noch nicht mit der Baufirma über das Thema Mwst. gesprochen, da ich erst etwas Recherche betreiben will und evtl. mit Argumenten für die 16% Mwst. dort vorstellig werden möchte.
Sollte die Baufirma bei den 19% Mwst bleiben, stellt sich mir die Frage was die davon haben außer mehr Steuern zu zahlen. Konkret reden wir hier über 69.350€ (19%) und 47.304€ (16%) und das macht 22.046€ Differenz aus. Die Steuer ist bei der Baufirma doch ein durchgehender Posten oder? Welchen Vorteil hat die Baufirma sonst? Übersehe ich hier etwas?
Falls sich die Baufirma nicht begwegt die Mwst.-Senkung mitzugehen könnte ich doch vorschlagen die Steuerersparnis zu teilen 50/50 und so eine Win-Win-Situation zu bekommen. Mit dem Geld hab ich sowieso nicht gerechnet und jeder Euro (wir reden von +10k) wäre nice to have. Was der Buchhalter/Steuerberater der Baufirma damit macht ist dann hoffentlich nicht mein Problem...
 
kbt09

kbt09

Die Firma macht sich evtl. der Steuerhinterziehung schuldig, wenn die Rechnungslegung etc. entsprechend ist. Es gibt nun mal die Vorschriften wann für welche Leistung 16 bzw. 19 % zu berechnen sind. Und, der Zeitpunkt der Abnahme war nun wann bei dir?
Juni 2020 - Abnahme Haus mit mehreren Mängeln an verschiedenen Gewerken
Und das ist allseitig schriftlich festgehalten und im Juni gelten 19%.
Die Baufirma ist mit 19% also auf der sicheren Seite.
Denn, wenn 2 Jahre später eine Steuerprüfung feststellt, dass dies der maßgebliche Leistungserbringungszeitpunkt ist, wirst du sicherlich die 3% nicht nachzahlen wollen - oder?
 
kati1337

kati1337

Ich habe noch nicht mit der Baufirma über das Thema Mwst. gesprochen, da ich erst etwas Recherche betreiben will und evtl. mit Argumenten für die 16% Mwst. dort vorstellig werden möchte.
Sollte die Baufirma bei den 19% Mwst bleiben, stellt sich mir die Frage was die davon haben außer mehr Steuern zu zahlen. Konkret reden wir hier über 69.350€ (19%) und 47.304€ (16%) und das macht 22.046€ Differenz aus. Die Steuer ist bei der Baufirma doch ein durchgehender Posten oder? Welchen Vorteil hat die Baufirma sonst? Übersehe ich hier etwas?
Falls sich die Baufirma nicht begwegt die Mwst.-Senkung mitzugehen könnte ich doch vorschlagen die Steuerersparnis zu teilen 50/50 und so eine Win-Win-Situation zu bekommen. Mit dem Geld hab ich sowieso nicht gerechnet und jeder Euro (wir reden von +10k) wäre nice to have. Was der Buchhalter/Steuerberater der Baufirma damit macht ist dann hoffentlich nicht mein Problem...
Soweit ich das verstanden habe müssen die dir das eigentlich weitergeben wenn der Abnahme-Zeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte liegt.
Wenn nicht, dann gibt es weder für dich noch für das Bauunternehmen eine Mehrwertsteuer-Ersparnis. Was zählt ist die Leistungserbringung, im Fall Hausbau idR mit der Abnahme. Falls ihr für die Nacharbeiten nochmal eine extra Abnahme macht, dann könntest du für die Leistungen eine Rechnung mit geringerer MwSt bekommen. Das würde aber voraussetzen, dass du die Abnahme im Juni abgelehnt hast für mindestens diese Leistungen. Wenn du mit Mängeln abgenommen hast und die Baufirma nur nachbessert kannst du nicht viel machen.
 
T

ttiggerin

Auch wenn es nur "Kleinkram" ist habe ich noch nichts zur Anwendung der Zahlen in der Baubeschreibung gefunden.
Angenommen dort steht dass eine Tür 400 EUR brutto kosten darf und die Preise incl der aktuellen Mwst von 16 % sind, die Abnahme aber auch erst in 2021 erfolgt, würde es bei dem Bruttobetrag bleiben oder wäre es dann evtl. sogar 410 EUR (gerechnet: 400 EUR : 116 x 119) pro Tür?
 
B

Ben-man

Ich bin gerade etwas verwirrt denn bei uns flatterten heute drei 19% Abschlussrechnungen von Rohbauer, Zimmermann und Dachdecker ins Haus. Bei uns war es so dass jede Firma Abschlagsrechnungen gestellt hat, aber 5% des Gesamtbetrags von uns als Sicherheitseinbehalt bis zur Abnahme einbehalten wurde. Abnahme dieser drei Gewerke haben wir letzte Woche gemacht. Alle bisherigen Rechnungen wurden im Laufe des Jahres mit 19% MwSt. berechnet, daher bin ich davon ausgegangen dass in den heute eingetroffenen Schlussrechnungen die bisherige Mehrwertsteuer korrigiert wurde. Das ist aber bei allen drei Rechnungen nicht der Fall, alle Firmen haben die restlichen 5% ebenfalls mit 19% berechnet und keine Spur von 16% auf die bisherigen Rechnungen.

Habe ich irgendwas falsch verstanden oder haben wirklich alle drei Firmen falsche Rechnungen gestellt?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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