Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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face26

face26

Meine Laienmeinung:

Rechnung ist nicht korrekt, da gem. Anweisung BMF bei Abschlagszahlungen (und um die handelt es sich hier, sonst hättet ihr Teilabnahmen gehabt), muss die Umsatzsteuer korrigiert werden sofern die Leistungerfüllung (also Endabnahme/Fertigstellung) in den Zeitraum der gesenkten Umsatzsteuer fällt. Das ist ja hier der Fall.
Denn die Firma holt sich die Differenz wieder, da kannst Dir sicher sein.
Also ist die Rg. dahingehend nicht korrekt. Die Endsumme also der Endnettobetrag muss mit 16% versteuert werden.

Eine andere Frage ist, ob das Unternehmen verpflichtet ist Dir die Senkung weiter zu geben. Da gibt es unterschiedliche Punkte. Wie im Vertrag formuliert usw.
Sollte es aber so sein, dass es keine speziellen Formulierungen zur Umsatzsteuer gibt und der Vertrag vor 1.3.20 geschlossen worden sein (da gibt es eine spezielle Formulierung im Schreiben des BMF kann man finden im Netz) dann ist der Unternehmer verpflichtet die Senkung weiter zu geben.

An Eurer stelle würde ich auf die Rechnung die korrekten Summen von Hand schreiben (so würde es auch ein Architekt machen der Rechnungen prüft) und nur die korrekte (mit 16% gerechnete Gesamtsumme) von der Bank auszahlen und überweisen lassen.

Die Bank sollte da eigentlich nichts zu melden haben. Die kann natürlich sagen ich zahl nur gegen Rechnung aber wenn Du da Abzüge machst (vielleicht auch wegen Mängeln etc) geht das die Bank nichts an.
 
H

Holger S

Eine andere Frage ist, ob das Unternehmen verpflichtet ist Dir die Senkung weiter zu geben. Da gibt es unterschiedliche Punkte. Wie im Vertrag formuliert usw.
Sollte es aber so sein, dass es keine speziellen Formulierungen zur Umsatzsteuer gibt und der Vertrag vor 1.3.20 geschlossen worden sein (da gibt es eine spezielle Formulierung im Schreiben des BMF kann man finden im Netz) dann ist der Unternehmer verpflichtet die Senkung weiter zu geben.
Das ist eine interessante Info. Wo genau steht das? Unser ver
 
H

Hausbaer

Wie ist die Sachlage, wenn man einen Pauschalfestpreisvertrag hat, indem drin steht:

"Pauschalfestpreis von : x € netto, y € 19% USt , brutto x+y € .
Der Pauschalfestpreis ist unabänderlich, sofern keine expliziten Änderungsmöglichkeiten im Vertrag vorgesehen sind."

Da explizit die Aufspaltung in Netto und 19 % USt aufgeführt worden ist, würde ich davon ausgehen dass bei Hausabnahme im 2. Halbjahr die reduzierte Mehrwertsteuer greifen müsste.
Ich habe aber andere Meinungen gehört (Stichwort Bruttopreisvereinbarung).
 
kbt09

kbt09

Da würde ich doch mal deinen Anbieter fragen. Generell sehe ich aber keine Bruttopreisvereinbarung bei X € netto plus der zum damaligen Zeitpunkt gültigen USt. Sondern würde hier als Basis des Pauschalfestpreises den Nettopreis sehen. Wenn der Auftragnehmer das anders sieht, dann frag ihn mal, wie er das gesehen hätte, wenn die USt. plötzlich auf 21% angehoben worden wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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