Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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Ö

Ötzi Ötztaler

Kommt sehr auf die konkreten Details an in dem Fall. Du kannst erstmal versuchen, den Fensterbauer dazu zu überreden, rückwirkend auf alles die 16% zu berechnen. Falls sich das Finanzamt irgendwann bei ihm beschweren sollte, musst du ihm halt glaubhaft versichern, dass du einen entsprechenden Nachtrag zahlst. In so nem Grenzfall besser erstmal für den günstigeren Steuersatz argumentieren, Argumente dafür gäbe es jedenfalls.

Ansonsten verweise ich an den Steuerberater des Fensterbauers.
 
M

Markuss85

Kleines Update von uns, macht vllt. anderen auch Hoffnung, die Abnahme im 2. Hj 2020 haben

Wir bauen mit einem GU, mit 10 Abschlagszahlungen nach Baufortschritt (x% nach Rohbau, x% nach Fassade, x% nach Malerarbeiten, ...). Davon sind 9 Zahlungen bereits mit 19% MwSt. fakturiert und auch bezahlt worden, nur die Schluss-Rate steht noch aus. End-Abnahme ist im August/September geplant.

Da Leistungszeitpunkt = Abnahme in die Zeit der 16% MwSt fällt, wird bei uns der Gesamtbetrag (Vertragssumme Netto) mit 16% versteuert. Die Differenz, also das was wir bei den vorherigen Abschlägen "zu viel" gezahlt haben wird bei der Schlussrechnung abgezogen. Diese fällt damit nur noch halb so hoch aus wie gedacht, runde 10.000€ gespart
 
X

X_SH5_X

Ich habe auch vorhin mit meinem Heizungs-Sanitär Betrieb telefoniert. Das Bad wurde im ersten Halbjahr gemacht, es steht aber noch eine kleine Restarbeit aus die in den nächsten Wochen gemacht wird. Laut Aussage wird die gesamte Rechnung dann mit 16% versteuert, auch wenn wir bereits Abschläge vorher bezahlt haben. Da freut man sich doch über die Summe die da zusammenkommt ☺
 
Tolentino

Tolentino

Mein GÜ hat abgelehnt, aus dem pauschalen Vertrag einen mehrere Teilleistungen umfassenden Vertrag zu machen.
eine Abnahme bis 31.12.halte ich für unwahrscheinlich.
immerhin nehme ich das Fenstergewerk raus, was wahrscheinlich noch bis 31.12. geleistet werden kann...
 
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