Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

4,80 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 49 der Diskussion zum Thema: Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Ben-man

Nicht zusammen oder handelt es sich um unterschiedliche drei Gewerke?
Ja die sind unterschiedlich. Wurde alles im März/April/Mai erledigt und in dem Zeitraum auch die Abschlagszahlungen gezahlt.

Aber wenn die Ausführung und die Abnahme, durch Unterschrift auf das Abnahmeprotokoll, schon im Mai/Juni war, kommt es halt auf die Vertragsbeziehung an.
Zu dem Zeitpunkt (oder früher) gab es keine Abnahmen, weder vom Bauleiter, der Baufirma oder von mir. Es gab nur einen Abnahmezeitpunkt (letzte Woche), bei dem wir mit dem Bauleiter zusammen die drei Gewerke abgenommen haben und allen drei ausführenden Firmen einen Zettel in die Hand gedrückt haben nach dem Motto "Ja, ist alles okay, keine Mängel."

Meine Frage von weiter vorne ist ja noch offen, was bezüglich des Gefahrenübergangs (Beweislastumkehr) vereinbart wurde. Dieser spielt hier in der steuerlichen Beurteilung nämlich eine entscheidende Rolle.
Oh sorry, das hatte ich total vergessen. Meinst du das hier? "Die Gewährleistung der ausführenden Firmen für ihre jeweiligen Leistungen beträgt vom Zeitpunkt der Abnahme des jeweiligen Gewerkes an gerechnet 5 Jahre gemäß Baugesetzbuch."
 
B

Ben-man

Nachtrag: Von der Firma, die gestern sagte dass mit 19% MwSt. abgerechnet werden muss, kam gerade eine Mail dass die Rechnung auf 16% korrigiert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 842 Themen mit insgesamt 17035 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Nr.ErgebnisBeiträge
1Zusagen vom Bauleiter - Vertrauensverhältnis 13
2Bauablaufplanung - Wer muss diese erstellen? GU, Bauleiter? 11

Oben