B
Ben-man
Ja die sind unterschiedlich. Wurde alles im März/April/Mai erledigt und in dem Zeitraum auch die Abschlagszahlungen gezahlt.Nicht zusammen oder handelt es sich um unterschiedliche drei Gewerke?
Zu dem Zeitpunkt (oder früher) gab es keine Abnahmen, weder vom Bauleiter, der Baufirma oder von mir. Es gab nur einen Abnahmezeitpunkt (letzte Woche), bei dem wir mit dem Bauleiter zusammen die drei Gewerke abgenommen haben und allen drei ausführenden Firmen einen Zettel in die Hand gedrückt haben nach dem Motto "Ja, ist alles okay, keine Mängel."Aber wenn die Ausführung und die Abnahme, durch Unterschrift auf das Abnahmeprotokoll, schon im Mai/Juni war, kommt es halt auf die Vertragsbeziehung an.
Oh sorry, das hatte ich total vergessen. Meinst du das hier? "Die Gewährleistung der ausführenden Firmen für ihre jeweiligen Leistungen beträgt vom Zeitpunkt der Abnahme des jeweiligen Gewerkes an gerechnet 5 Jahre gemäß Baugesetzbuch."Meine Frage von weiter vorne ist ja noch offen, was bezüglich des Gefahrenübergangs (Beweislastumkehr) vereinbart wurde. Dieser spielt hier in der steuerlichen Beurteilung nämlich eine entscheidende Rolle.