Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Ö

Ötzi Ötztaler

Klingt nach "den Versuch ist es wert, der Kunde wird es schon schlucken". Bei Anzeichen von Gegenwehr wird dann womöglich plötzlich ganz viel Kulanz gezeigt. Naja, definitiv prüfen lassen, Argumente sammeln und nochmal vortasten bevor ihr in den direkten Konfrontationsmodus geht...
 
Musketier

Musketier

ähm nein, der GU versucht gerade doppelt zu kassieren. Jetzt berechnet er 16% und steckt den Rest in die eigene Tasche, im Januar kassiert er dann nochmals, denn dann wird der (schon erhöhte) Nettobetrag nachträglich mit 19% beaufschlagt. Es ist also gerade nicht so, dass er nur Geld einzieht, dass er nächstes Jahr eh sehen würde, sondern er bereichert sich und versteckt das. Ob das vertraglich zulässig ist, müsste man anhand des Vertrages prüfen. In aller Regel wird es das aber nicht sein.
Das muß nicht sein. Ich habe wiederholt hier bereits gesagt, dass je nach Vertragsinhalt die Bruttosumme ausschlaggebend sein kann. Insofern kann es auch sein, dass er z.B. 10% der Bruttosumme berechnet und das Netto einfach aus der Bruttosumme runterrechnet. Klar ist dann erstmal ein höherer Nettopreis übrig. Zur Schlussrechnung relativiert sich das aber, denn dann kann er eeh nur den vereinbarten Festpreis berechnen.
 
F

Fuchur

Deiner Aussage steht doch nicht entgegen, wenn ich sage "In aller Regel wird es das aber nicht sein".
 
Musketier

Musketier

Wenn du dir mal eine Schlussrechnung ansiehst, dann kann deine Lösung gar nicht funktionieren.
Bei der Schlussrechnung wird erstmal der komplette Betrag berechnet. (Bei Fertigstellung im Januar 2021 in dem Fall mit 19%) Das muß dem Vertrag entsprechen. Danach werden die Bruttoabschläge abgezogen und die Restzahlung bleibt übrig.
Wie sollen denn da nochmal 3% auf einen erhöhten Nettobetrag berechnet werden?
 
F

Fuchur

Bin jetzt kein ausgewiesener Steuerexperte aber aus meiner Sicht ist der jetzt ausgewiesene Steuersatz "falsch" wegen späterer Abnahme und muss korrigiert werden. Da könnte das FA meckern, wenn sich plötzlich anlässlich einer Steuerkorrektur die Nettobeträge ändern.
 
S

Stefan890

Wie verhält sich denn das ganze, wenn die Schlussrechnung nach Abnahme aller Leistungen erstellt werden soll, allerdings noch Mängel bestehen? D.h. die eigentliche Leistung ist vor dem 1.7. erfolgt, die Beseitigung der Mängel dann entsprechend später.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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