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Das muß nicht sein. Ich habe wiederholt hier bereits gesagt, dass je nach Vertragsinhalt die Bruttosumme ausschlaggebend sein kann. Insofern kann es auch sein, dass er z.B. 10% der Bruttosumme berechnet und das Netto einfach aus der Bruttosumme runterrechnet. Klar ist dann erstmal ein höherer Nettopreis übrig. Zur Schlussrechnung relativiert sich das aber, denn dann kann er eeh nur den vereinbarten Festpreis berechnen.ähm nein, der GU versucht gerade doppelt zu kassieren. Jetzt berechnet er 16% und steckt den Rest in die eigene Tasche, im Januar kassiert er dann nochmals, denn dann wird der (schon erhöhte) Nettobetrag nachträglich mit 19% beaufschlagt. Es ist also gerade nicht so, dass er nur Geld einzieht, dass er nächstes Jahr eh sehen würde, sondern er bereichert sich und versteckt das. Ob das vertraglich zulässig ist, müsste man anhand des Vertrages prüfen. In aller Regel wird es das aber nicht sein.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie | 19 |
2 | GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel | 15 |
3 | Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau | 74 |