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ypg
Da ist etwas Hang zu sehen, wenn ich richtig sehe [emoji848]Aber der Höhenunterschied zum Nachbarn wird schon kräftig.
Es werden lauter doofe Sachen im Bebauungsplan geregelt, aber sowas darf sein .
Da ist etwas Hang zu sehen, wenn ich richtig sehe [emoji848]Aber der Höhenunterschied zum Nachbarn wird schon kräftig.
Es werden lauter doofe Sachen im Bebauungsplan geregelt, aber sowas darf sein .
Ich mache später mal einen eigenen Beitrag auf [emoji4]Da ist etwas Hang zu sehen, wenn ich richtig sehe [emoji848]
Nö, Geländemodellierungen werden durchaus geregelt. Aber vielleicht noch etwas zu großzügig - ich fasse mich immer an den Kopf, wenn ich hier lese, daß sich jemand nur um ohne Keller zu bauen zum Nachbarn hin eine Eiger Nordwand aus L-Steinen bauen will. Momentan werden leider viele Flure, deren Hanglage nur knapp nicht zum Weinbau langt und deren Ebenheit jeden Truppenübungsplatz neidisch werden ließe, zu Bauland gewidmet.Es werden lauter doofe Sachen im Bebauungsplan geregelt, aber sowas darf sein .
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