Nun, bei 40tsd Summe sind das 2000,- die meisten Handwerker rühren sich schon für 2000 und bringen ihre Mängel i.O. Ohne diese Bürgschaft kämen sie bei Kleinkram gar nicht. Was der Kunde immer hat, soll sich mal nen Schraubenzieher und das selbst machen!
Meinst du Nordly?
Bei deinem Beispiel währen 2.000 Euro für den Bauherren ein netter Zuschuss und für den Handwerker wäre Nacharbeit teurer.
Fliesen ab, Estrich austauschen oder einfach neuen auffüllen, neuer Belag, Fußenbodenhöhe zu den anderen Räumen anpassen
In dem Fall selber zahlen und die 2.000 Euro nehmen oder klagen?
Darf man die Bürgschaft ziehen, wenn man den Rechtsweg geht?
(nur rein aus Interesse)
Hast du einen guten Handwerker der was auf sich hält, kommt er ob es die Sockelleiste ist die lose ist oder was größeres.
Wir reden gerne. Haydee, mein Bruder ist ja Malermeister. Also, solche Bürgschaften summieren sich, und daher sieht er zu, dass man sie nicht zieht, sondern die Mängel abstellt. Ja, die Kunden ziehen sie auch, wenn Rechtsstreit. K.