Subwkloofer
Richtig, so verhält es sich.Exakt. Die Teilzahlungen gem. Abschlags-/Zahlungsplan haben nur den Charakter von Vorauszahlungen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Daher gilt wohl relativ einfach: Datum Endabnahme = Datum Leistungserbringung
Ergo sollte man zusehen, dass man die Endabnahme noch bis zum 31.12.2020 hinbekommt.
Beispiel:
- Fertigstellung und Endabnahme am 15. Juli 2020
- Gesamtbaukosten: 450 TEUR Brutto (inkl. 19 % MwSt.) gem. Bauleistungsvertrag; davon bereits 400 TEUR in Abschlägen bezahlt
Endabrechnung: 450 TEUR / 1,19 * 1,16 = 438,7 TEUR
Zahlbar mit Endabrechnung: 38,7 TEUR
Ersparnis bzw. indirekte Förderung: 11,3 TEUR
Teilweise sind in den Verträgen extra Klauseln eingebaut, die eine "wahrscheinlichere" MwSt-Erhöhung für den Unternehmer abfangen, aber auch eine "unwahrscheinliche" MwSt-Minderung für den Auftragnehmer gutschreibt.
Ausschlaggebend, ist die Abnahme und der damit verbundene Gewährleistungsstart und die volle erbrachte Leistung des GU.
Also Leute seht zu, dass ihr eure Abnahme noch dieses Jahr hinbekommt.