Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

4,80 Stern(e) 9 Votes
Subwkloofer

Subwkloofer

Exakt. Die Teilzahlungen gem. Abschlags-/Zahlungsplan haben nur den Charakter von Vorauszahlungen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Daher gilt wohl relativ einfach: Datum Endabnahme = Datum Leistungserbringung

Ergo sollte man zusehen, dass man die Endabnahme noch bis zum 31.12.2020 hinbekommt.

Beispiel:
- Fertigstellung und Endabnahme am 15. Juli 2020
- Gesamtbaukosten: 450 TEUR Brutto (inkl. 19 % MwSt.) gem. Bauleistungsvertrag; davon bereits 400 TEUR in Abschlägen bezahlt

Endabrechnung: 450 TEUR / 1,19 * 1,16 = 438,7 TEUR
Zahlbar mit Endabrechnung: 38,7 TEUR
Ersparnis bzw. indirekte Förderung: 11,3 TEUR
Richtig, so verhält es sich.
Teilweise sind in den Verträgen extra Klauseln eingebaut, die eine "wahrscheinlichere" MwSt-Erhöhung für den Unternehmer abfangen, aber auch eine "unwahrscheinliche" MwSt-Minderung für den Auftragnehmer gutschreibt.
Ausschlaggebend, ist die Abnahme und der damit verbundene Gewährleistungsstart und die volle erbrachte Leistung des GU.
Also Leute seht zu, dass ihr eure Abnahme noch dieses Jahr hinbekommt.
 
Nummer12

Nummer12

Das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" soll am 12. Juni im Kabinett beschlossen werden, damit das weitere Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Bisher sind nur Ausnahmen für Tabakprodukte bekannt. Da der Entwurf der Presse vorliegt, scheint es für das Baugewerbe keine Einschränkungen zu geben - das wäre schon thematisiert worden.
 
E

exto1791

Haben auch diverse Angebot von GU mit 19% MWSt. Eines der Angebote werden wir auch annehmen, allerdings wird unsere Finanzierung erst im Februar 2021aufgrund verschiedener Angebote etc. erst abgeschlossen.

Seht ihr da irgend eine Möglichkeit den Vertrag des Hauses bereits im Jahr 2020 zu unterschreiben, die erste Zahlung eventuell mit Valuta o.ä. auf den Februar 2021 zu schieben und somit die MwSt-Senkung mitzunehmen? Wenn ich sowas verhandelt bekomme, wäre das doch machbar oder nicht?

Ist ja wie bereits angesprochen für den GU ein durchlaufender Posten und sollte ihm keine Probleme bereiten.
 
face26

face26

Seht ihr da irgend eine Möglichkeit den Vertrag des Hauses bereits im Jahr 2020 zu unterschreiben, die erste Zahlung eventuell mit Valuta o.ä. auf den Februar 2021 zu schieben und somit die MwSt-Senkung mitzunehmen? Wenn ich sowas verhandelt bekomme, wäre das doch machbar oder nicht?
Nope, denn es geht nicht darum wann den Vertrag unterschreibst sondern wann die Leistung erfüllt wird/Schlussrechnung kommt. Ihr fangt ja so wie es sich liest noch nicht mal an dieses Jahr.
 
E

exto1791

Nope, denn es geht nicht darum wann den Vertrag unterschreibst sondern wann die Leistung erfüllt wird/Schlussrechnung kommt. Ihr fangt ja so wie es sich liest noch nicht mal an dieses Jahr.
Okay, also ist tatsächlich die Schlussrechnung entscheidend, nicht die Erstzahlung bzw. der Vertragsabschluss?

Eigentlich ja auch logisch.. Ja wir fangen erst nächstes Jahr an
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16951 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
2Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
3Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
4Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
5Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
6Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
7Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
8Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
9Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
10Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
11Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10

Oben