Musketier
Der GU/GÜ holt sich die Umsatzsteuer des Lieferanten vom Finanzamt wieder. Da ist die Umsatzsteuer also nur durchlaufender Posten.Interessant, diese sehr spezifische Einschränkung der Klausel mit "höheren Mehrwertsteueraufwendungen ggü. Lieferanten" steht bei mir nicht drin. Bin gespannt, wie unser Hausbauer damit umgeht, wenn wir die Bauabnahme nach dem 1. Juli machen.
Insofern kann dem GU dadurch meines Erachtens kein höherer Aufwand entstehen.
Wo sich das bemerkbar macht, ist beim Bauträger. Das Geschäft an den Käufer ist zwar umsatzsteuerfrei, dafür darf er sich von seinen Lieferanten auch keine Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen.