Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Musketier

Musketier

Es gab meines Wissen bisher keine Senkung der UST und somit eine Besserstellung des Verbrauchers. dem zufolge kann es kein "weil es bisher auch so war" geben.

Eure Argumentation mit dem Nettobetrag hat einen Haken.
Wenn es bisher auch so einfach gewesen wäre, die Steuer bei einer Erhöhung auf den Verbraucher umzulegen, hätte kein Bauunternehmen den Punkt noch mal extra in den Vertragsbedingungen aufgenommen. Der Großteil der Bauunternehmen scheint aber den Punkt zur Anpassung der UST im Vertrag zu haben.
Das einzige Argument zwischen der unterschiedlichen Behandlung könnte hier der Verbraucherschutz sein.

Ich bin für heute auch raus.
 
Tarnari

Tarnari

Es gab meines Wissen bisher keine Senkung der UST und somit eine Besserstellung des Verbrauchers. dem zufolge kann es kein "weil es bisher auch so war" geben.

Eure Argumentation mit dem Nettobetrag hat einen Haken.
Wenn es bisher auch so einfach gewesen wäre, die Steuer bei einer Erhöhung auf den Verbraucher umzulegen, hätte kein Bauunternehmen den Punkt noch mal extra in den Vertragsbedingungen aufgenommen. Der Großteil der Bauunternehmen scheint aber den Punkt zur Anpassung der UST im Vertrag zu haben.
Das einzige Argument zwischen der unterschiedlichen Behandlung könnte hier der Verbraucherschutz sein.

Ich bin für heute auch raus.
Nochmal, ist mein Denkfehler vielleicht, dass wir in Einzelvergabe mit Architektin bauen?
Das mag doof sein, aber sicher deswegen nicht irrelevant. Wir sind sicher nicht die einzigen in Einzelvergabe.
 
X

-XIII-

Wir bauen auch gerade in Einzelvergabe und anstatt zu fachsimpeln habe ich die letzten Tage mal die verschiedenen Gewerke angerufen und gefragt wie die das handhaben. Unabhäbgig voneinander lautete die Antwort überall gleich: Nettopreis bleibt, Umsatzsteuer wird von 19 auf 16% gesenkt und damit sinkt auch der Bruttopreis.
 
Tassimat

Tassimat

Gleiche Antwort erhielt ich auch. Mit dem Zusatz, dass denen die Höhe der MwSt total egal ist, weil es eh durchläuft und die sich natürlich an den gesetzlichen Standard halten, wie auch immer das dann im Juli aussieht und der Steuerberater vorgibt. Die sind nur hart genervt von dem extra Aufwand, den das ganze produziert.
 
A

amasingh

Also bei unserem GU war es damals bei der MwSt. Erhöhung so, dass man nach Leistungsdatum gegangen ist. Es wurde also jede Leistung genau mit dem MwSt. Satz in Rechnung gestellt der zu dem "Zeitpunkt" (eher Zeitraum) der Leistungserbringung gültig war. Es wurde nicht die gültig MwSt. Zum Zeitpunkt der Endabnahme genommen.
Es wird vermutet dass man genauso jetzt auch vorgehen kann. (Wird noch abgeklärt)
Das würde bedeuten alle Leistungen zwischen 1. Juli und 31. Dezember (wenn nicht sogar verlängert wird) kosten dem Endverbraucher 3% weniger. Für uns wäre das super. Unser Rohbau startet im August/September
 
DaSch17

DaSch17

Ich habe hier jetzt die letzten Seiten nicht mehr mitgelesen, daher kann es sein das die Info nicht neu ist:

Ich habe gestern mal unseren Bauberater gefragt. Bei denen ist das so, dass man nach der endgültigen Abnahme (= Zeitpunkt der Leistungserbringung) eine Schlussrechnung mit dem dann zu diesem Zeitpunkt aktuellen MwSt.-Satz für die Gesamtnettobausumme erhält. Also im Prinzip exakt so, wie ich es in meinem Beitrag #22 schon erklärt habe.

Er meinte allerdings noch, dass das noch gar nicht vom Bundestag beschlossen sei und somit ggf. noch Änderungen kommen könnten (womit er Recht hat).
So werden wohl aktuell mehrere Änderungen diskutiert:

1.) Baubranche wird aus der MwSt.-Senkung ausgeschlossen
2.) Start der MwSt.-Senkung ab dem 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 wg. der einfacheren Abgrenzung und längeren Vorlaufzeit
3.) Verlängerung der MwSt.-Senkung bspw. für die Dauer der Rezession

Letztlich sollte man abwarten, bis das Gesetz offiziell verabschiedet wurde. Vorher betreibt man Rätselraten...
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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