Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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J

Jiink-1887

Moin,
Ich habe eine Verständnis Frage da ich das hier alles nicht so richtig versteh.

Wir bauen ein Haus mit einem Generalunternehmer (Grundstück gehört uns und er baut ein Haus darauf).

Nun zahlen wir ja Abschläge und das Haus ist grob im September fertig.

Auf den Rechnungen von den Abschlägen steht aber ein Leistungszeitraum. Daher verstehe ich es so das nur wenn der Leistungszeitraum auf der Rechnung im Zeitraum 07/20-12/20 ist ich die 3% weniger zahle?

Ist ein ganz normaler Baugesetzbuch Vertrag der als gesamt Summe Netto stehen hat und die Steuern extra ausgewiesen hat und den Änderungspasus mit drin hat.

Vielen Dank mir evt ein wenig Licht ins dunkel zu bringen.

LG
 
Tarnari

Tarnari

Wenn die Abschlagszahlungen konkrete Teilleistungen berechnen, also meinetwegen "Fertigstellung Rohbau" dann wirkt sich das nicht aus.
Sollten es Abschlagszahlungen ohne konkrete Leistung sein, sollte es sich allerdings auf die Endrechnung auswirken.
 
J

Jiink-1887

Wenn die Abschlagszahlungen konkrete Teilleistungen berechnen, also meinetwegen "Fertigstellung Rohbau" dann wirkt sich das nicht aus.
Ja genau das steht im Vertrag also z.B. 10% der Gesamtsumme nach dem Einbau der Fenster.

Dann ist das ja schade, ich hoffe andere haben evt. Mehr Glück
 
Musketier

Musketier

Ja genau das steht im Vertrag also z.B. 10% der Gesamtsumme nach dem Einbau der Fenster.
10% ist keine konkrete Teilleistung sondern ein Abschlag.
Es kommt auf die Abnahme an, d.h. wann geht das Risiko auf euch über.
Wenn nicht konktrete Zwischenabnahmen im Vertrag vereinbart sind, dann ist die Endabnahme ausschlaggebend.
Wären Zwischenabnahmen verinbart, würde das Risiko schon auf Euch übergehen und auch die Gewährleistugnsfristen würden schon starten.
Das ist bei einem GU aber unüblich.

Wenn ihr im September fertig werdet, dann ist die Gesamtleistung mit 16% zu versteuern.
Fraglich ist nur, was im Vertrag steht, wer die 3% bekommt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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