Ja genau das steht im Vertrag also z.B. 10% der Gesamtsumme nach dem Einbau der Fenster.
10% ist keine konkrete Teilleistung sondern ein Abschlag.
Es kommt auf die
Abnahme an, d.h. wann geht das Risiko auf euch über.
Wenn nicht konktrete Zwischenabnahmen im Vertrag vereinbart sind, dann ist die Endabnahme ausschlaggebend.
Wären Zwischenabnahmen verinbart, würde das Risiko schon auf Euch übergehen und auch die Gewährleistugnsfristen würden schon starten.
Das ist bei einem GU aber unüblich.
Wenn ihr im September fertig werdet, dann ist die Gesamtleistung mit 16% zu versteuern.
Fraglich ist nur, was im Vertrag steht, wer die 3% bekommt.