kati1337
Aus dem Dokument:
Küche wird im September aufgebaut und das Haus abgenommen. Abschlagszahlungen bisher alle mit 19%.
Küchenanzahlung auch bisher mit 19% gerechnet.
Im Vertrag mit dem Bauunternehmen ist ein passus drin, der eine MwSt-Erhöhung absichert. ("Sollte MwStt erhöht werden wird der Baupreis entsprechend geändert"). Meiner Laienmeinung nach wäre das dann doch rechtlich eine Übervorteilung einer Vertragspartei, wenn im Falle der Sekungung diese nicht entsprechend auf den Baupreis angewandt würde, oder?
Was bedeutet das zB für unsere Küche, oder unsere Hausabnahme?"Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 bewirkt werden (vgl. Rzn. 2 und 3). Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in Seite 5 dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE). Entsprechendes gilt für Teilleistungen (vgl. Rz. 2), für die die Rzn. 19 bis 25 besondere Übergangsregelungen enthalten. "
Küche wird im September aufgebaut und das Haus abgenommen. Abschlagszahlungen bisher alle mit 19%.
Küchenanzahlung auch bisher mit 19% gerechnet.
Im Vertrag mit dem Bauunternehmen ist ein passus drin, der eine MwSt-Erhöhung absichert. ("Sollte MwStt erhöht werden wird der Baupreis entsprechend geändert"). Meiner Laienmeinung nach wäre das dann doch rechtlich eine Übervorteilung einer Vertragspartei, wenn im Falle der Sekungung diese nicht entsprechend auf den Baupreis angewandt würde, oder?