Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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S

saralina87

Die Endabnahme ist für Januar 2021 geplant, wir zahlen jedoch je nach Baufortschritt, z.B. nach gießen der Sohle, der Decke, Errichten des Dachstuhls etc, also je nach Gewerk quasi.
Die Leistung pro Zahlung wird somit im 2. Halbjahr erbracht.
Die letzte Zahlung nach Übergabe im Januar muss definitiv mit 19% berechnet werden, aber die Zahlungen im 2. HJ 2020 müssten meiner Meinung nach mit 16% besteuert werden (was ja auch der Fall ist), nur darf sich der Nettokaufpreis doch nicht erhöhen?!
Und genau deshalb wird es genau so laufen wie hier beschrieben und es ist deshalb komplett egal, was jetzt auf der Rechnung steht:

Also wir werden die zukünftigen Rechnungen auch mit 16% kriegen, aber da das Haus nächstes Jahr fertig wird, werden die Differenzen dann drauf geschlagen. Also trotz der 16% Rechnungen werden wir insgesamt 19% zahlen. Nur wer das Haus zwischen 01.07.20 und 31.12.20 abnimmt profitiert. Ist doch richtig so oder?
Ja, ist richtig so.
 
F

Fuchur

Warum nicht?
Im Übrigen macht der GU das relativ clever. Ansonsten würdest du im Januar 2020 die böse Überraschung erleben, wenn statt 5% Schlussrate (brutto) plötzlich 10% (aus Abschlusszahlung und UST Nachzahlung) noch anstehen.
ähm nein, der GU versucht gerade doppelt zu kassieren. Jetzt berechnet er 16% und steckt den Rest in die eigene Tasche, im Januar kassiert er dann nochmals, denn dann wird der (schon erhöhte) Nettobetrag nachträglich mit 19% beaufschlagt. Es ist also gerade nicht so, dass er nur Geld einzieht, dass er nächstes Jahr eh sehen würde, sondern er bereichert sich und versteckt das. Ob das vertraglich zulässig ist, müsste man anhand des Vertrages prüfen. In aller Regel wird es das aber nicht sein.
 
A

AndyOmmsen

Wieso hat euer Bauträger gestiegene Kosten im Zusammenhang mit Mehrwertsteuersenkung?
Die Argumentation ist tatsächlich dass man sich aufgrund von Corona Desinfektionsmittel kaufen und das Unternehmen umstrukturieren musste.
Also entnehme ich, dass der einzige Gewinner hier der Bauträger ist, da sein Nettogewinn steigt weil er den Nettopreis erhöht, dennoch nur 16% laut Rechnung abführen muss. Irgendwie ärgerlich...
 
F

Fuchur

In aller Regel hast du doch einen festen Hauspreis. Den kann er innerhalb der Bindungsfrist nicht einfach ändern. Außerdem aufpassen: Du bezahlst die 3% im Januar nochmal, denn er MUSS die MwSt bei Abnahme nacherheben. Die 3% extra jetzt behält er einfach (und auf die bezahlst du auch nochmals 19% MwSt oben drauf).
 
Tarnari

Tarnari

Ich würde das tatsächlich prüfen lassen. Das stinkt. Ob ein Anwalt (jetzt) dafür die richtige Adresse ist, kann ich nicht beurteilen.
Ruf doch mal den Verbraucherschutz an. Ich habe innerhalb der Familie die Erfahrung gemacht, dass die gute Tipps haben und sich manchmal sogar wirklich gewinnbringend einbringen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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