Hallo liebes Forum,
aus einem stillen
Gastleser wird heute ein angemeldetes
Mitglied, weil bei mir das Thema Mwst-Senkung zum Spezialfall wird und wieso fragt ihr ?! Hier meine Timeline:
Oktober 2019 - Werkvertrag mit Festpreis Summe 365.000€ (Im Vertrag steht: Die gesetzliche Mwst. i.H.v. 19% ist in den Preisen enthalten.)
Juni 2020 - Abnahme Haus mit mehreren Mängeln an verschiedenen Gewerken ( Restarbeiten erforderlich, d.h. Leistungserbringung nicht abgeschlossen)
***Mwst-Senkung zum 01.07.2020***
Juli 2020 - Erledigung aller Restarbeiten ( Mängel an den Gewerken wurden behoben)
September 2020 - Schlussrechnung i.H.v. 5% der 365.000€ (Rechnung wurde trotz Mwst-Senkung mit 19% Mwst ausgestellt!)
Frage: Darf ich nun 16% Mwst. auf die 365.000€ zahlen, weil Schlussrechnung erst im September gestellt wurde oder zählt die Senkung der Mwst nur auf die Schlussrechnung weil Abnahme vor dem 01.07.2020 statt fand?
Es wurde mit der Baufirma ein Zahlungsplan mit 10 Raten vereinbart in denen nach Erstellung von einzelnen Bauabschnitten (Bodenplatte gegossen, Erdgeschossdecke gegossen, u.s.w.) bezahlt werden musste. Bis auf die letzte Rate wurde alles vor dem 01.07.2020 gezahlt. Meine Hoffnung auf Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Mwst. liegen voll auf der Schlussrechnung nach der Mwst-Senkung...
Vielen Dank vorab an dieses Forum und den Mitgliedern, was hat es mir Zeit, Nerven und Geld erspart beim Hausbau die letzten Monate.
Viele Grüße
Andy aus Monnem
@Stefan890 gibt es bei Dir schon Neuigkeiten, ich konnte in deinem Beitrag #204 Ähnlichkeiten zu meinem Fall entnehmen?