Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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B

Ben-man

Danke für die ausführliche Antwort. Die Abnahme von uns wurde zwar mit unserem Bauleiter gemacht, aber wir haben die Abnahmeprotokolle für die einzelnen Gewerke der einzelnen Firmen unterschrieben. Also haben wir die Arbeiten der einzelnen Firmen als OK anerkannt. Ich habe gerade nochmal mit unserem Bauleiter gesprochen. Er meinte dass die Rechnungen falsch sind weil auch hier das Datum der Abnahme gilt, die Handwerker es wahrscheinlich auch nicht besser wissen und es natürlich mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist die vorherigen Rechnungen zu korrigieren. Von daher überweise ich jetzt erstmal die 16% und schicke eine Mail mit detaillierten Beträgen hinterher, damit die Firmen wissen wie dieser Betrag zustande gekommen ist.

Auch wenn es uns nicht betrifft wie genau meinst du das hier:
war das jetzt die Abnahme zwischen euch und dem Bauleiter oder [...] gewesen? Ersteres sprich dafür, dass die Rechnungen richtig sind
Ist es nicht so dass immer der Zeitpunkt der Abnahme gilt?
 
Tolentino

Tolentino

Ja, aber wenn die Gewerke schon im ersten Halbjahr geliefert haben und diese quasi schon durch den Bauleiter abgenommen wurden dann wären die Rechnungen theoretisch richtig.
Mit wem habt ihr den Vertrag für die einzelnen Gewerke? Auch mit dem Planungsunternehmen? Oder jeweils einen extra Vertrag mit jedem Gewerk?
Im übrigen sollte klar sein, dass kein Forum eine fachliche Beratung übernehmen kann. Wir spekulieren hier alle nur.
 
B

Ben-man

Ja, aber wenn die Gewerke schon im ersten Halbjahr geliefert haben und diese quasi schon durch den Bauleiter abgenommen wurden dann wären die Rechnungen theoretisch richtig. Mit wem habt ihr den Vertrag für die einzelnen Gewerke? Auch mit dem Planungsunternehmen? Oder jeweils einen extra Vertrag mit jedem Gewerk? Im übrigen sollte klar sein, dass kein Forum eine fachliche Beratung übernehmen kann. Wir spekulieren hier alle nur.
Wie gesagt, der Bauleiter hat ja letzte Woche mit uns zusammen geguckt. Wir haben keine Verträge für einzelne Gewerke. Wir haben nur mit dem Planungsunternehmen einen Vertrag über eine große Summe abgeschlossen. Fachliche Beratung von einem Steuerberater erwarte ich nicht, aber hätte ja sein können dass jemand schon eine ähnliche Situation hinter sich gebracht hat
 
Tolentino

Tolentino

Einen Vertrag nur über die Planung oder über die Herstellung eures Hauses? Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Wer hat denn die Gewerke beauftragt?
Wenn der Vertrag über Herstellung des Hauses mit dem Planungsunternehmen läuft, wundert mich ehrlich gesagt, dass ihr die Gewerke einzeln bezahl(t)/en sollt.
Klingt nach einem echt exotischem Konstrukt.
 
B

Ben-man

Einen Vertrag nur über die Planung oder über die Herstellung eures Hauses? Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Wer hat denn die Gewerke beauftragt?
Einen Vertrag über die Herstellung des Hauses inkl. der Planung. Die Gewerke wurden von dem Planungsunternehmen beauftragt.
Wenn der Vertrag über Herstellung des Hauses mit dem Planungsunternehmen läuft, wundert mich ehrlich gesagt, dass ihr die Gewerke einzeln bezahl(t)/en sollt.
Klingt nach einem echt exotischem Konstrukt.
Um ehrlich zu sein war mir das bei Vertragsabschluss garnicht bewusst. In unserer nahen Umgebung haben in den letzten zwei Jahren mehrere Bekannte mit der Baufirma erfolgreich und zufrieden gebaut, deswegen war die Entscheidung ohne große Umwege direkt auf die Firma gefallen.
 
Musketier

Musketier

Klingt nach einem echt exotischem Konstrukt.
Ja. So ein Konstukt hatte uns damals auch eine Baufirma angeboten. Es wird ein Vertrag über einen GU abgeschlossen, aber die Abrechnung erfolgt wie eine Einzelvergabe.
Deshalb habe ich mich nicht zu einer Aussage hinreisen lassen, denn in dem Vertrag kann alles stehen.

@Ben-man
Ich wage jetzt mal zu bezweifeln, dass ein Bauleiter jetzt die steuerlichen Kenntnisse hat, das zu durchschauen. Auf die Aussage würde ich mich nicht verlassen.
Wenn du die Rechnungen überweist, nimm den gesamten Nettobetrag der Schlussrechnung (sofern dort die Gesatmsumme ausgewiesen ist) rechnest 16% darauf und ziehe alle geleisteten Bruttozahlungen ab. Sofern du Skonto vereinbart hast wird die Rechnung entsprechend komplizierter, weil du dann den unskontierten Betrag abziehen mußt.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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