Jochen104
Die Gewährleistung für das Haus und den Unterputz laufen ab Abnahme. Die für den Edelputz erst ab dem Auftragen des Edelputzes.Und ab wann läuft die Gewährleistung (für das Haus/den Unterputz/den Oberputz) dann?
Das wird der interessanteste Aspekt an der ganzen Sache, da es sich um einen Vertrag handelt und die Abnahme wohl kaum bei Einzug (konkludentes Handeln) vollständig sein wird. Bei einem Rechtsstreit wird es zumindest wohl "interessant".
Das Gewerk ist durch den GÜ als "Fremdleistung" im Rahmen des Werkvertrages deklariert. Ich zahle auch erst bei Fertigstellung des Putzes. Und zwar direkt an den Verputzer. Das war übrigens bei vielen Leistungen so.
Der Putz ist von Knauf, die genau Bezeichnung kann ich dir leider im Moment aus dem Kopf nicht sagen. Warum?Ist das ein Edelkratzputz? Von Knauf?