A
Alessandro
Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, daß Du das falsch wiedergegeben hast: Urheberrecht ist befristet und geht wenn der Inhaber vor Ablauf der Schutzfrist ablebt auf seine Erben über. Einem Dirigenten wird zugestanden, einen schöpferischen Einfluß auf seine Konzerte gehabt zu haben; deshalb liegen auf den Karajan-Konzerten noch Rechte - die Mozartmelodien selbst darf aber jeder Handyhersteller verklingeltonen, ohne dafür Lizenzen einzuholen.