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Prager91
Tatsächlich ist das so - wusste ich gar nicht!Das ist schlicht falsch. Es gibt genügend Gegenden in denen ein beleuchtetes Schild Vorschrift ist, unabhängig davon wie sinnig oder offensichtlich die Nummerierung ist.
Bei uns ist das jedenfalls in BaWü keine Vorschrift.
Die typsische Vorschrift die so gut wie überall geregelt ist:
"vom öffentlichen Verkehrsweg aus gut sichtbar und angemessen groß" --> Ist ja letztlich immer der Fall, sofern du dein Schild nicht gerade hinter das Haus hängst xD, bzw. ist das ja auch immer Auslegungssache.
Würde das hinmachen was dir (TE) gefällt und halt so anbringen, dass man es schon vom Gehweg bzw. der Straße aus erkennen kann.